Hallo allerseits!
Mich würde interessieren, wie ihr durch die Unterhaltsvorschusskasse betriebene Verfahren handhabt in denen es um Unterhalt für mehrere Kinder geht.
Bis vor ca. einem Jahr haben wir jeden Anspruch vollkommen isoliert behandelt und für jedes Kind einer Familie ein Verfahren angelegt, einen Beschluss erlassen und eine Kostenrechnung erstellt. Das war so nicht Konform mit der AktO, sodass mittlerweile nur noch ein Verfahren angelegt wird aus dem ein Beschluss für alle Kinder ergeht bzw. ergehen soll. Die Unterhaltsvorschusskasse hätte aber gerne weiterhin für jedes Kind einen Beschluss.
In den angrenzenden Bezirken wird es auch recht unterschiedlich gehandhabt, obwohl es in einem so standardisierten Verfahren doch eigentlich nicht viel Spielraum gibt bzw. geben dürfte :).
Also, ein Beschluss je Kind oder ein Beschluss für alle Kinder? Handhabt ihr es bei UVK und Beistandschaft vielleicht unterschiedlich?