Beschlussfassung mehrere Kinder im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • Hallo allerseits!

    Mich würde interessieren, wie ihr durch die Unterhaltsvorschusskasse betriebene Verfahren handhabt in denen es um Unterhalt für mehrere Kinder geht.

    Bis vor ca. einem Jahr haben wir jeden Anspruch vollkommen isoliert behandelt und für jedes Kind einer Familie ein Verfahren angelegt, einen Beschluss erlassen und eine Kostenrechnung erstellt. Das war so nicht Konform mit der AktO, sodass mittlerweile nur noch ein Verfahren angelegt wird aus dem ein Beschluss für alle Kinder ergeht bzw. ergehen soll. Die Unterhaltsvorschusskasse hätte aber gerne weiterhin für jedes Kind einen Beschluss.

    In den angrenzenden Bezirken wird es auch recht unterschiedlich gehandhabt, obwohl es in einem so standardisierten Verfahren doch eigentlich nicht viel Spielraum gibt bzw. geben dürfte :).

    Also, ein Beschluss je Kind oder ein Beschluss für alle Kinder? Handhabt ihr es bei UVK und Beistandschaft vielleicht unterschiedlich?

  • Bei Geschwistern wird nur ein Verfahren angelegt und auch nur ein Beschluss erlassen. Ggf. können dann mehrere (Teil-)Ausfertigungen erteilt werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • ... zum Zwecke gleichzeitiger Entscheidung.
    Also alle Kinder in einen Beschluss, auch wenn das dem Antragsteller nicht gefällt.
    (Beim hiesigen AG wurde bis vor einigen Jahren zeitweise auch für jedes Kind ein separater Beschluss gemacht, die zur Unterscheidung dann mit römischen Ziffern gekennzeichnet wurden , diese Praxis wurde aber dann im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vom OLG für unzulässig erklärt.)

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