@Anbau: Du scheinst ein grundsätzliches Verständnisproblem zu haben (was kein Vorwurf ist, das ZVG ist komplex). Verwende die Begriffe richtig! Wenn das Erbbaugrundstück dem Land Hessen gehört, kann es von einem TV (meinst du Testamentsvollstrecker?) nicht zur Versteigerung nach § 180 ZVG gebracht werden.
... und die Teilungsversteigerung ist keine Zwangsvollstreckung.
Unsere Empfehlung: Gehe zu einem Anwalt oder, da das Verfahren schon anhängig ist, gehe zu dem Kollegen beim zuständigen AG. Der kann dir das Verfahren erklären.
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