Hallo zusammen,
A & B sind jeweils hälftige Eigentümer sowohl des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks als auch des Erbbaurechts selbst. Beide Grundbücher sind in Abt. III unbelastet. A betreibt die Teilungsversteigerung beider Grundbücher in zwei parallelen Verfahren. Derzeit läuft die Anhörung der Beteiligten zu den beiden eingeholten Gutachten (eines für das mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks und eines für das Erbbaurecht selbst).
Könntet Ihr Euch vorstellen, beide Objekte in einem Termin zu versteigern? Also beide auf die gleiche Zeit terminieren und quasi parallel auszubieten? Oder würdet ihr grundsätzlich zwei auch zeitlich deutlich getrennte Termine vorziehen?