Hallo, habe folgendes Problem:
habe 2 Parallelverfahren, in welchen den Beteiligten jeweils VKH bewilligt worden ist. In einem Verfahren wurde die Überprüfung durchgeführt, in dem Parallelverfahren lediglich vermerkt, dass die Überprüfung im Parallelverfahren läuft. Nun haben sich die Beteiligten nicht gemeldet, das heißt dass in dem einen Verfahren aufzuheben wäre. Was aber ist mit dem Parallelverfahren? Zu diesem AZ hatten die Beteiligten ja noch keine Gelegenheit, sich zu äußern. Da könnte man ja vllt. bezogen auf die bereits woanders durchgeführte Aufhebung die Aufforderung gemäß 120 a ZPO abschicken.
Problem ist jetzt nur, dass mittlerweile in beiden Verfahren die 4 Jahresfrist abgelaufen ist. In dem Verfahren, wo überprüft wurde, ja kein Problem, da die Frist ja gehemmt wurde. Was aber ist mit dem Parallelverfahren, wo sich lediglich Verweiungsvermerke befinden?
Wie handhabt ihr das?
Vielen Dank im Voraus.