Hallo zusammen,
im Rahmen der VKH-Überprüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Partei aufgrund der finanziellen u. wirtschaftlichen Situation nunmehr Raten von 39,00 EUR zahlen kann. Daraufhin erklärt der damalige RA, seine Mandantin hätte wegen unvorhergesehener Ausgaben ein Darlehen beantragt, um die Verbindlichkeiten zu tilgen. Sie habe Ausgaben für eine neue Brille (608,00 EUR) sowie Tierarztkosten für ihren Hund (1715,00 EUR). Rechnungen liegen bei.
Wie würdet ihr das sehen?