Gegen dieBeklagte (Privatperson) sind im September/ Oktober 2018 ergangen:
- Ein Versäumnisurteil im schriftlichenVerfahren auf
-Zahlung (Mietrückstände) von 1.000,00 € nebst 5%... aus 250,00 € seit dem…,aus 250,00 € seit dem…etc.
- Räumung - Ein KFB
AlleZustellungen sind jeweils durch Niederlegung erfolgt.
ZumZeitpunkt des Erlasses des VU und des KFB und den Zustellungen hat die Beklagtenoch in Deutschland gewohnt, jetzt wohnt sie in Österreich.
Für das VUsoll eine Bescheinigung gemäß EU-Verordnung 805/2004 und für den KFB eineBescheinigung gemäß EU-Verordnung 1215/2012 erteilt werden.
MeinesErachtens geht das jeweils.
Ich versuchemich jetzt (erstmals) an den jeweiligen Vordrucken.
Was gebe ichjeweils als Anschrift der Beklagten an? Die alte oder die neue?