PKH aufgehoben, da keine Raten gezahlt

  • 4.7
    Sieht der Rechtspfleger im Falle einer Vorlage nach Nr. 2.5.2 davon ab, die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufzuheben, hat der Kostenbeamte die zu diesem Zeitpunkt rückständigen Beträge der Gerichtskasse zur Einziehung zu überweisen. Die Gerichtskasse ist durch einen rot zu unterstreichenden Vermerk "ZA" um Zahlungsanzeige zu ersuchen.

  • 4.7
    Sieht der Rechtspfleger im Falle einer Vorlage nach Nr. 2.5.2 davon ab, die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufzuheben, hat der Kostenbeamte die zu diesem Zeitpunkt rückständigen Beträge der Gerichtskasse zur Einziehung zu überweisen. Die Gerichtskasse ist durch einen rot zu unterstreichenden Vermerk "ZA" um Zahlungsanzeige zu ersuchen.


    Danke. Interessante Regelung. Gut, dass es diese im hiesigen BL nicht gibt.

    (Bei uns hat es sich allerdings auch nicht durchgesetzt, dass es bei der Aufhebung wegen Ratenrückstand auf ein Verschulden der PKH-Partei ankäme.)

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