Hallo zusammen,
ich soll mehrere Dienstbarkeiten eintragen. Neben dem Hauptrecht der Dienstbarkeit gibt es auch immer Regelungen zu den Kosten für Instandhaltung und Unterhaltung. Dabei wird geregelt, dass neben dem Eigentümer und dem Berechtigten auch jeweils ein Dritter die Kosten zu gleichen Teilen zu tragen hat.
Ist dies so eintragbar hinsichtlich der Kostentragung des Dritten???
Ich würde zu nein tendieren, kann aber rein gar nichts zu diesem Thema finden.
Der Dritte bewilligte die Eintragung der jeweiligen Dienstbarkeit auch.