Guten Morgen,
ich habe hier eine Vertretungsakte meiner Kollegin.
VKH wurde aufgehoben, weil die Partei keine Raten gezahlt hat.
Beigeordneter RA reicht seinen Vergütungsantrag ein. Meine Kollegin schreibt ihm, er hat darauf keinen Anspruch wegen Aufhebung VKH u. soll seinen Antrag zurücknehmen
Ist das korrekt??