Unvollständiger Antrag

  • Ist es in Verwaltungssachen legitim, einen unvollständig ausgefüllten Antrag (weder ja noch nein angekreuzt) so zu behandeln, als wäre die für den Antragsteller negative Angabe gemacht, und eine entsprechende Entscheidung zu treffen?

    Meiner Auffassung nach wäre dem Antragstellenden Gelegenheit zu geben, die fehlende Angabe nachzuholen. Oder ist das reine Freundlichkeit?

    Wenn wir in Rechtssachen so arbeiten würden ...

  • Mangels Kenntnis der Umstände des Einzelfalls äußere ich mich dazu nur allgemein: Wenn es für die Entscheidung auf die Beantwortung der betreffenden Frage ankommt, würde ich zunächst im Wege der Rückfrage versuchen, insoweit eine Vervollständigung herbeizuführen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Klar.
    Hat der Bearbeiter / die Bearbeiterin aber nicht gemacht, sondern das für mich Negative unterstellt, obwohl keinerlei Hinweise dafür vorlagen, dass sich seit meinem letzten Antrag irgend etwas geändert hätte.

  • Das habe ich auch gemacht. Da mir der Bescheid nicht zugestellt wurde, weiß ich nur nicht, wann die Rechtsmittelfrist begann und damit auch nicht, wann sie endet und ob ich sie eingehalten habe.
    Allerdings dürfte der Sachbearbeiter das gleiche Problem haben.

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