Ist es in Verwaltungssachen legitim, einen unvollständig ausgefüllten Antrag (weder ja noch nein angekreuzt) so zu behandeln, als wäre die für den Antragsteller negative Angabe gemacht, und eine entsprechende Entscheidung zu treffen?
Meiner Auffassung nach wäre dem Antragstellenden Gelegenheit zu geben, die fehlende Angabe nachzuholen. Oder ist das reine Freundlichkeit?
Wenn wir in Rechtssachen so arbeiten würden ...