ZwaSiHyp für WEG soll gelöscht werden. Verwalter legt jetzt eine Quittung vor, in der er bestätigt, dass die gesicherte Forderung vollständig beglichen ist, er bewilligt die Berichtigung des GB durch Eintragung einer Eigentümergrundschuld und stimmt der Löschung der Hypothek zu .
Im mit eingereichten Kaufvertrag stimmen Verkäufer und Käufer der Löschung zu.
Eine Quittung kann der Verwalter ja erteilen auch ohne Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft, Verwalternachweis liegt vor.
Ist der Inhalt der vorliegenden Quittung ausreichend?
Wenn ja, dann ist aus der ZwaSiHyp ja ein Eigentümerrecht geworden.
Kann ich das Recht dann aufgrund der Zustimmung von Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag löschen?