Anwaltverein: Schnellere Restschuldbefreiung kommt!

  • Die Arge Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein kündigt in einer Pressemitteilung an, dass auf EU-Ebene eine Restschuldbefreiung nach drei statt sechs Jahren vereinbart worden sei. Europäisches Parlament, Rat und Kommission hätten sich in sogenannten Trilogverhandlungen auf diese Verkürzung geeinigt https://data.consilium.europa.eu/doc/document/S…018-INIT/en/pdf). Diese wird nun den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

    Quelle: https://arge-insolvenzrecht.de/files/download…%2028-01-19.pdf

  • Danke mein 2. Lieblingsmeridian

    Gruß Def (vlt. 2019 in Berlin....)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • 3 Jahre sind schnell rum...wow.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Beides :)

    :wechlach:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Die Neuregelung wird Restschuldbefreiung nach drei Jahren ohne weitere Bedingungen bedeuten. Insofern ist das nicht mit der jetzigen Regelung zur vorzeitigen Restschuldbefreiung nach drei Jahren vergleichbar.

  • Beides :)

    :wechlach:

    Ich ahnte es ...

    Es wird Zeit für eine bessere Regelung, wo doch die Reform zum 1.7.14 grandios gefloppt ist, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/040/1904000.pdf.

    @Def: Ich kann nicht teilnehmen (Urlaubsvertretung) ... :heul:

    Schon toll, das zu lesen.

    Fazit: Weniger als 1% aller Verfahren haben nach 3 Jahren zur RSB geführt, da die Schuldner die Voraussetzungen nicht erfüllen. Daher soll jetzt jeder nach 3 Jahren die RSB bekommen. Ziel ist also nicht die Förderung von Bemühungen der Schuldner zur zumindest teilweisen Rückzahlung der Schulden, sondern Ziel sind viele Restschuldbefreiungen.

    Abgewandelt: nur ganz wenige Schüler bestehen das Abitur, da sie den nötigen Fleiß und die Beharrlichkeit nicht erbringen. Also muss das Abitur leichter gemacht werden. Denn Ziel ist nicht Fleiß und Beharrlichkeit, sondern viele Abiturienten.

    Ich muss gestehen, dass ich mich manchmal frage, wie dieses Land so stark und wohlhabend werden konnte.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ziel ist also nicht die Förderung von Bemühungen der Schuldner zur zumindest teilweisen Rückzahlung der Schulden, sondern Ziel sind viele Restschuldbefreiungen.

    Richtig, denn was wir brauchen sind ja keine im Netz von SCHUFA-Eintragungen gefangene Leute, die vielleicht mal ein paar Jahre in einfachen Verhältnissen ein bißchen über Sinn/Unsinn ihres Handelns nachdenken, sondern Konsumtrottel mit abwaschbarer weißer Weste, die die Wirtschaft am Laufen halten. Forderungsausfälle werden einfach auf den Rest der Leute umgelegt, die ordnungsgemäß zahlen.

    Abgewandelt: nur ganz wenige Schüler bestehen das Abitur, da sie den nötigen Fleiß und die Beharrlichkeit nicht erbringen. Also muss das Abitur leichter gemacht werden. Denn Ziel ist nicht Fleiß und Beharrlichkeit, sondern viele Abiturienten.

    Kein abgewandeltes Gedankenspiel, sondern Realität.

    Ich muss gestehen, dass ich mich manchmal frage, wie dieses Land so stark und wohlhabend werden konnte.

    Das ist für mich keine Frage; vielmehr die, wie wir es mit überall sinkendem Niveau bleiben sollen... Aber eigentlich ist auch das für mich keine Frage mehr, denn angesichts der Entwicklungen hier wird unser Wohlstand mit Sicherheit sinken.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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