726 I bzw. 731 ZPO Vollstreckungsklausel

  • Guten Morgen,

    mir liegt eine Familienakte vor mit Vergleich vor dem OLG . Da es zu einer Schlüsselübergabe usw. keine Urkunden o.ä. gab, haben die Ast bzgl. dieser bei unserem AG Klage gem. 731 ZPO erhoben so dass Beschluss war, dass bzgl. der betreffenden Ziffer im Vergleich vor dem OLG die Vollstreckungsklausel zu erteilen ist.

    Nun meine Frage: Der Ast hat die Erteilung der Klausel nach 726 I nun beantragt, aber es handelt sich ja nun um eine Klausel nach 731 und die ist ja unabhängig von 726 I zu sehen, sehe ich das richtig? Mir geht es um die Formulierung für mich in meiner Verfügung, ich würde sagen gem. 731 ist zu erteilen oder nennt man beide §§ gemeinsam.

    Danke!

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