Hallo zusammen,
in einem Insolvenzverfahren soll eine Forderung gegen Dritte durchgesetzt werden. Titel liegt bereits vor. Der Gerichtsvollzieher teilt nun mit, dass eine eV nicht abgegeben werden kann, weil der Schuldner erkrankt ist. Weitere Informationen hierzu gibt er nicht heraus. Eine Forderungsbeitreibung durch den InsoVerwalter gerät nun ins stocken. Hat der Gerichtsvollzieher eine Schweigepflicht den Drittschuldner betreffend?
Vielen Dank und viele Grüße!