§ 298 InsO

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und mache (gerne) InsO.
    Nun möchte ich mal fragen, wie ihr das § 298 InsO-Verfahren handhabt:

    Der TH kann ja seinen Versagungsantrag stellen, wenn die 119,00 Oecken für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit nicht durch die Einnahmen gedeckt sind. Wie handhabt ihr das, wenn wir uns zB im Ablauf des 3. Jahres der WVP befinden und in diesem Jahr die Verfahrenskostenstundung auch aufgehoben wurde. Also kann er seinen Versagungsantrag mit Ablauf des dritten Jahres stellen. So weit so gut.
    Die Aufhebung der Kostenstundung bewirkt ja eine eigentlich eine sofortige Fälligkeit der angefallenen Kosten. Verlangt ihr vom TH, dass der TH seine gesamt Vergütung gegen den Schuldner, wenn er die Mindestvergütung anfordert, zumindest geltend macht, in diesem Fall 357,00 € (Stichwort: lediglich subsidiäre Haftung der Staatskasse, BGH IX ZA 36/09)? Wie würde dann euer gerichtliches Aufforderungsschreiben aussehen? Versagen kann ich ja nur, wenn die 119,00 € für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit nicht gedeckt ist.
    Ich finde, das ist ein ewiges Geschaukel: Fällig sind 357,00 €, versagen darf ich allerdings nur wegen der 119,00 €, was schreibe ich dem Schuldner in meinen gerichtlichen Aufforderungschreiben?
    Was mache ich, wenn er nur kommentarlos 119,00 € an den TH überweist, aufrechnen darf ich ja nicht auf die fällig Vergütung der ersten beiden Jahre.
    Fragen über Fragen...ich finde hier einfach keine rote Linie...:gruebel:

    Lieben Dank!

  • der 298 ist doch eindeutig, es geht immer nur um die Vergütung für das vergangene Jahr
    Also Versagungsandrohung nur deswegen. Verlangen kann er schon 357, die Drohung mit 298 kann sich aber nur auf die Nichtzahlung von 119 EUR beziehen.

  • Nein, wenn wir uns im dritten Jahr der WVP befinden und in diesem Zeitraum wird die Stundung aufgehoben, dann stellt der TH seine Vergütung für das 2. (abgelaufene) Jahr dem Schuldner in Rechnung. Zahlt er nicht, dann ergeben sich die Folgen des § 298 InsO.

    Falls der TH aber jedes Jahr gegenüber der Staatskasse die 119,00 EUR abgerechnet hat (man hat ja sonst nichts zu tun), dann muss er natürlich den Ablauf des 3. Jahres abwarten...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • vgl. oben

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