Neue Anschrift mitteilen?

  • Ich weiß nicht, ob das an allen Gerichten so ist, aber hier (in Hessen) können wir seit einigen Jahren eine sogenannte Sofortauskunft bekommen und eben selbst nach der aktuellen Anschrift eines Beteiligten schauen.
    Nun meine Frage:
    AG X hat einen Antrag auf Pfüb bekommen und stellt über die Sofortauskunft fest, das der Schuldner verzogen ist, weshalb das AG X nicht zuständig ist. Das wird dem Gl. mitgeteilt, der pauschal die Verweisung an das zuständige Gericht beantragt. So kam die Akte zu uns. Sämtliche Schreiben und auch der Abgabebeschluss des AG X enthalten nur ein Kurzrubrum ohne Angabe der neuen Schuldneranschrift.
    Ich habe nun aber Bauchschmerzen, der Gläubigerseite die neue Anschrift einfach so mitzuteilen. Damit wird die reguläre Einwohnermeldeamtsauskunft komplett übergangen.
    Oder was meint ihr?

  • Okay, das bestärkt mich. Nach außen schreit das natürlich wieder nach Bürokratie. Aber ich sehe es genauso.

    Nicht nur nach außen.

    Zusammenfassung: das Gericht kennt die neue Anschrift des Schuldners, teilt sie dem Gläubiger aber nicht mit, sondern verlangt von ihm, es solle sie besorgen.

    Damit ist Schilda erreicht. Als nächste Stufe benötigt man dann ein rosa Antragsformular, das man zuvor auf einem grünen Bestellzettel bestellen muss.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)


  • Damit ist Schilda erreicht. Als nächste Stufe benötigt man dann ein rosa Antragsformular, das man zuvor auf einem grünen Bestellzettel bestellen muss.

    Nicht zu vergessen, den Passierschein A-38.

  • Ein Beschluss ohne vollständiges Rubrum ist für mich kein Beschluss.

    Wenn dem dann noch die neue Anschrift fehlt, nach der ich zuständig sein soll...
    Akte zurückgegeben zur Berichtigung.

    Wenn die Anschrift gerichtsbekannt ist, ist sie gerichtsbekannt. Unabhängig vom Beibringungsgrundsatz.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Okay, das bestärkt mich. Nach außen schreit das natürlich wieder nach Bürokratie. Aber ich sehe es genauso.

    Nicht nur nach außen.

    Zusammenfassung: das Gericht kennt die neue Anschrift des Schuldners, teilt sie dem Gläubiger aber nicht mit, sondern verlangt von ihm, es solle sie besorgen.

    Damit ist Schilda erreicht. Als nächste Stufe benötigt man dann ein rosa Antragsformular, das man zuvor auf einem grünen Bestellzettel bestellen muss.


    Ich denke, dass siehst du falsch. Es gilt eben auch in der Zwangsvollstreckung der Beibringungsgrundsatz durch den Gläubiger.

    Ich verstehe den Sachverhalt so, dass das VG die aktuelle Anschrift des Schuldners bei Antragseingang nicht kannte. Pauschal wurde offenbar anhand der "Sofortauskunft" überprüft, ob die vom Gläubiger angegebene Adresse tatsächlich stimmt. Dabei stellte der Rechtspfleger fest, dass Schuldner x nun im Bezirk eines anderen Gerichts wohnt und hat den Gläubiger pauschal auf seine Unzuständigkeit hingewiesen. Der Gl. hat daraufhin Verweisung an das zuständige Gericht beantragt.

    Diese Art der Amtsermittlung dürfte den Verfahrensgrundsätzen widersprechen.

  • Ja, so war es. Ich finde, der Rpfl. des mit der Sache zuerst befassten Gerichts hätte in seiner ersten Zwischenverfügung ganz klar die aktuelle Anschrift vom Gläubiger anfordern sollen.

    Das Gericht hat (egal, warum!) die neue Anschrift ermittelt und fordert dann (deswegen! da ja nur dadurch bekannt war, dass sie nicht mehr stimmt) den Gläubiger auf, doch bitte die neue Anschrift (die wir kennen und ermittelt haben, und der Gläubiger bis zu unserer Anfrage nicht wusste, dass die alte nicht mehr stimmt) dem Gericht mitzuteilen!?!? :gruebel:

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!