Erbschein ohne Quote

  • Mir liegt zur Grundbuchberichtigung ein Erbschein vor, bei dem keine "Quote" angegeben ist. Es dürfte sich um einen Alleinerbschein handeln, da nur ein Erbe aufgeführt ist. Das ist aber nirgends ersichtlich. Kann ich davon ausgehen oder wäre der Erbschein zu ergänzen?

  • Bei mir enthält ein Alleinerbschein auch keine Quote, es taucht im Text aber ein "allein" auf, also z.B. "... ist allein beerbt worden von ..", und es steht nur "Erbschein" oben drüber. Bei mehreren Erben sollte "Gemeinschaftlicher Erbschein" drüber stehen, bei einem Teilerbschein eben "Teilerbschein".

  • “Ist beerbt worden von XY.”

    Das reicht beim Alleinerben. Er muss weder als Alleinerbe bezeichnet sein noch ein Hinweis enthalten sein, dass der Erbe den gesamten Nachlass erbt etc.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Jetzt haben wir es schon so weit gebracht, dass man darüber diskutiert, ob man unbedingt im Erbschein zum Ausdruck bringen muss, dass der dort bezeichnete einzige Erbe Alleinerbe ist.

    Mehr als ein Jahrhundert lang wird der Alleinerbe auch als Alleinerbe bezeichnet und jetzt fällt es jemanden ein, der sich dabei vielleicht etwas gedacht hat (wahrscheinlich aber eher nicht), die Bezeichnung als Alleinerbe wegzulassen, weil ja an sich klar sei, dass ein einziger im Erbschein bezeichneter Erbe auch Alleinerbe sein müsse.

    Wenn ich die Sache mal auf die Spitze treiben darf: Ist der im Erbschein bezeichnete einzige Erbe in Wahrheit nicht Alleinerbe, sondern Miterbe, weil man die Bezeichnung als "Teilerbschein" vergessen hat, dann wäre der Erbschein natürlich falsch.

    Aber wie dem auch sei: Beschäftigt Euch mit wichtigeren Dingen und bezeichnet den Alleinerben in Gottes Namen auch als solchen, so dass unabhängig von irgendwelchen theoretischen und philosophischen Erwägungen für jeden Leser des Erbscheins Klarheit herrscht!

  • Und dennoch bleibt ein Erbschein, der nur einen Erben ohne weitere Beschränkung ausweißt, ein gültiger Erbschein für den Alleinerben - wenngleich der nicht so darin bezeichnet sein mag und es besser wäre, ihn auch so zu bezeichnen.

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  • Wenn ich nicht sicher wäre, ob es sich wirklich um einen Alleinerbschein handelt, würde ich die Nachlassakte einsehen, oder vielleicht auch den Kollegen anrufen, um meine Zweifel auszuräumen.

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