Mit Verlaub: Die Vergabe von mehreren VI-er-Aktenzeichen für ein und denselben Erblasser ist Nonsens.
Mir ist zwar klar, dass es durchaus so geregelt sein kann. Ein Nonsens bleibt es trotzdem.
Die AktO-oG sieht es so vor. Es werden sogar mehrere Aktenstücke mit dem Registerzeichen VI für ein und denselben EL geführt.
Wir führen mehrere VI-er Aktenzeichen in einem Aktenstück. Der blanke Wahnsinn. Auf jeden Akltenblatt ein anderes Aktenzeichen. Die Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger usw. werden von den unterschiedlichsten Aktenzeichen erschlagen. Und wir müssen aufpassen, dass wir unter dem richtigen Aktenzeichen arbeiten. Und das alles in einer VI-er Akte.
Leider haben wir uns Anfang 2018 dafür entschieden, nur ein VI-er Aktenstück zu führen. Wahrscheinlich wäre es sinnvoller gewesen, für jedes Aktenzeichen ein eigenes Aktenstück zu führen.