Vergabe von Az bei Erbverträgen pp

  • Mit Verlaub: Die Vergabe von mehreren VI-er-Aktenzeichen für ein und denselben Erblasser ist Nonsens.

    Mir ist zwar klar, dass es durchaus so geregelt sein kann. Ein Nonsens bleibt es trotzdem.

    Die AktO-oG sieht es so vor. Es werden sogar mehrere Aktenstücke mit dem Registerzeichen VI für ein und denselben EL geführt.

    Wir führen mehrere VI-er Aktenzeichen in einem Aktenstück. Der blanke Wahnsinn. Auf jeden Akltenblatt ein anderes Aktenzeichen. Die Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger usw. werden von den unterschiedlichsten Aktenzeichen erschlagen. Und wir müssen aufpassen, dass wir unter dem richtigen Aktenzeichen arbeiten. Und das alles in einer VI-er Akte.

    Leider haben wir uns Anfang 2018 dafür entschieden, nur ein VI-er Aktenstück zu führen. Wahrscheinlich wäre es sinnvoller gewesen, für jedes Aktenzeichen ein eigenes Aktenstück zu führen.

  • Der Fehler ist nicht, alles in einer Akte zu führen, sondern mehrere VI-er Aktenzeichen zu vergeben. Bei den Grundakten oder sonstigen Akten ist es doch - ganz unabhängig von ihrem Umfang - ebenfalls üblich, alles in einer Akte zu führen, ohne dass sich irgend jemand daran stößt.

    Oder vergebe ich jetzt auch jedesmal eine neue XVII-Nummer, wenn ich in einer Betreuungsakte 20 betreuungsgerichtliche Genehmigungen pro Jahr erteile? Ganz abgesehen davon, dass sich die rechtliche Schwierigkeit der Sachbearbeitung ohnehin nicht in Nummern ausdrücken lässt. Man kann in der Sache statistisch alles erfassen, wenn man das nur will. Mit der Vergabe von einer oder mehreren Nummern hat das überhaupt nichts zu tun. Bei den Grundbuchämtern ist es in Form der sog. Tagebücher üblich, alle Vorgänge auch dann getrennt zu erfassen, wenn es um ein und dieselbe Grundbuchvorlage geht (Eigentumsumschreibungen, Vormerkungen, Löschungen etc. pp.). Es wäre kein Problem, das auch anderwo und auch bei der "Ein-Nummer-Nachlassakte" in ähnlicher Weise zu handhaben, wobei man dann darüber diskutieren kann, was alles getrennt zu erfassen ist (nur Testamentsvollstreckungen oder Erbscheinserteilungen und Nacherbfolgen). Wie gesagt: Man muss es nur wollen, aber der aus Unverständnis der Externen geborene Weg, den Leuten in der Praxis das Leben schwer zu machen, hat ja eine lange Tradition. Wobei ich gegen die getrennte Registrierung von mehreren letztwilligen Verfügungen mit jeweils eigenen IV-Nummern nichts habe, weil sie die Anzahl der vorliegenden letztwilligen Verfügungen erfasst.

    Die Begründung mit Pebbsy ist ohnehin die Absurdeste, die ich mir vorstellen kann. Seit wann hat sich eine vernünftige Aktenbearbeitung irgendeiner Statistik unterzuordnen? Dann müssen eben die Statistiken und nicht die Akten anders geführt werden.

  • Keiner begründet die mehrfache Registrierung oder Aktenführung unter VI mit der Personalbedarfsberechnung. Es ist die AktO, die dies vorsieht.

    Nach dem seit einiger Zeit für das Nachlass-Pensum aber nur der erstmalig erfasste Erblasser zählt, ist die mehrfache Erfassung unter VI sinnlos.

  • Oder vergebe ich jetzt auch jedesmal eine neue XVII-Nummer, wenn ich in einer Betreuungsakte 20 betreuungsgerichtliche Genehmigungen pro Jahr erteile?

    Im Betreuungssachen nicht, aber, Trommelwirbel, in Familiensachen ist dies so. Sprich: Wird eine Vormundschaftsakte geführt, und es ergibt sich ein Genehmigungsverfahren, wird dafür (gem AktO, nicht gem Pebbsy) eine weiter Akte angelegt und ein weiteres Aktenzeichen vergeben.

    Es ist auch nicht meine Absicht die AktO zu verteidigen, sondern nur darzustellen wie die Regelung ist (denn darum ging es ja dem Themenstarter). Auch wenn Cromwell selbstverständlich zu Recht den Finger in die Wunde legt.

    Und auch wenn immer nur VI-er-Verfahren pro Erblasser zählt, halte ich die Vergabe von mehreren VIer-Az bzw die Anlegung von mehreren Akten nicht für sinnlos, sondern im Gegenteil: Ich finde es wird dadurch übersichtlicher, weil nicht in einer Akte alles (ggf "durcheinander") zu finden ist. Aber dies ist sicherlich eine Frage des Geschmacks und der Gewöhnung oder die Frage wie ich die Akte führe, wenn es nur eine gibt.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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