Amtsarzt Untersuchung zur Zulassung ins duale Studium

  • Hallo Ihr Lieben,

    Kann mir jemand bzgl der Kosten einer amtsärztlichen Untersuchung weiterhelfen?
    Ich hab die Zusage vom OLG für das duale Studium im September 2019, allerdings muss ich noch einige Unterlagen einreichen und dazu noch die amtsärztliche Untersuchung wahrnehmen. In dieser Zusage vom OLG steht dass ich hierfür die Kosten selbst tragen muss. Kann ich aber die für mich unerwartet hohen Kosten für die Amtsarztuntersuchung irgendwo beantragen um sie erstattet zu bekommen?
    Vielen Dank für die Hilfe!
    Liebe Grüße
    Julia

  • Stark. Ich musste die Kosten damals nur vorstrecken und bekam sie vom OLG erstattet.
    Wie hoch die waren, weiß ich nicht mehr genau. Jedenfalls nicht im 3-stelligen Bereich.

  • Ich würde beim OLG um Erläuterung der Rechtsgrundlage für das Selbstzahlen bitten. Die Untersuchung erfolgt auf Veranlassung und im Interesse des Dienstherren, daher hat dieser auch die Kosten zu tragen. Anders wäre es nur, wenn im betreffenden Bundesland ein Rechtsvorschrift besteht, nach der Anwärter die Untersuchung selbst bezahlen müssen.

  • Ich würde beim OLG um Erläuterung der Rechtsgrundlage für das Selbstzahlen bitten. Die Untersuchung erfolgt auf Veranlassung und im Interesse des Dienstherren, daher hat dieser auch die Kosten zu tragen. Anders wäre es nur, wenn im betreffenden Bundesland ein Rechtsvorschrift besteht, nach der Anwärter die Untersuchung selbst bezahlen müssen.

    Es handelt sich bei mir um das OLG Stuttgart also Baden-Württemberg. Die Untersuchung kostet 90€....

  • Ich musste sie leider auch selbst tragen (etwas über 100 Euro). Mit 90 Euro bist du da noch gut dabei. Ich kenne Leute aus einem anderen Bezirk, die 200 Euro zahlen mussten und sich nichts erstatten lassen konnten. Vielleicht gibt's ja im Nachhinein, wenn man die Stelle dann wirklich antritt, doch noch eine Möglichkeit der Erstattung.

  • Unfassbar. Ich schließe mich #3 an.

    Wird ja immer besser, wie der Staat "seine" Beamten behandelt. Jetzt wird man schon zur Kasse gebeten, bevor das Dienstverhältnis beginnt.

  • Ich hab die Rechnung damals mit der Bitte um Erstattung unter Hinweis auf mein damals schmales Einkommen (hab vor dem Studium eine Ausbildung gemacht und beendet und knapp 300 Euro netto pro Monat verdient) an mein OLG (hier: Hamm) geschickt und von der Rechnung nie wieder etwas gehört :) Rechnung betrug damals ca. 115,00 €. Das Ganze war Ende 2009. Ob allerdings irgendwas zur Kostentragunspflicht oder Erstattungspflicht in meinen Unterlagen stand, weiß ich nicht mehr ...

    Daher ohne Gewähr, ob das immer so/noch so funktioniert ...

  • Hallo Ihr Lieben,

    Kann mir jemand bzgl der Kosten einer amtsärztlichen Untersuchung weiterhelfen?
    Ich hab die Zusage vom OLG für das duale Studium im September 2019, allerdings muss ich noch einige Unterlagen einreichen und dazu noch die amtsärztliche Untersuchung wahrnehmen. In dieser Zusage vom OLG steht dass ich hierfür die Kosten selbst tragen muss. Kann ich aber die für mich unerwartet hohen Kosten für die Amtsarztuntersuchung irgendwo beantragen um sie erstattet zu bekommen?
    Vielen Dank für die Hilfe!
    Liebe Grüße
    Julia

    Das liest sich etwas eigenartig: Für Vorstellungsgespräche ist "sonst" anerkannt, dass grundsätzlich alles vom einladenden Arbeiutgeber zu erstatten ist, es sei denn, in der Stellenanzeige wird auf die Nichterstattung von Reiskosten etc. hingewiesen.
    Bei ärztlichen Untersuchungen ist mir so ein Ausschluss der Erstattung noch nie begegnet.
    Ich habe allerdings davon gehört, Lebensversicherungsanträge über hohe Summen zu erwägen und bei der dann oft erforderlichen Untersuchung die Kosten einer Vorsorgeuntersuchung nicht selbst zahlen zu müssen.

    Ob die Zusage für das duale Studium die Abwälzung der sonst regelmäßig vom eine Untersuchung wünschenden Arbeitgeber zu tragenden Arztuntersuchung zulässt - ohne Rechtsstreit wohl keine Klarheit.

  • Also ich habe im Staatsanzeiger für das Land Hessen, unter dem Punkt Ärztliche Begutachtung in Personalangelegenheiten des öffentlichen Dienstes, gelesen, dass man wohl für die Einstellungsuntersuchung selbst aufkommen muss, nicht jedoch für die Untersuchung für die spätere Verbeamtung auf Lebenszeit. Wie es jetzt allerdings in Baden-Württemberg ist, weiß ich leider nicht :/

  • Hab die Zusage für die Ausbildung im mittleren Dienst in Rheinland-Pfalz. In meinem Schreiben steht, dass das Gesundheitsamt mit der Untersuchung beauftragt wird und mir hierbei keine Kosten entstehen.

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