Sterbefallzeitpunkt nicht genau bestimmbar

  • Die Mutter (verwitwet) verstarb laut Sterbeurkunde am 22.12.2018.
    Der Sohn (einziger Abkömmling seiner Mutter- keine eigenen Kinder - nicht verheiratet) verstarb laut Sterbeurkunde zwischen dem 11.12.2018 und dem 04.01.2019.

    Sowohl nach Mutter als auch nach dem Sohn wird ein Erbschein benötigt. Es kommt vorliegend auf den genauen Sterbefallzeitpunkt des Sohnes an. Gilt der Sohn rechtlich bereits ab dem 11.12.2018 als verstorben? Oder ist der maßgebliche Todeszeitpunkt der 04.01.2019?
    Kann irgendjemand beim zuständigen Standesamt beantragen, dass der Standesbeamte eigene Ermittlungen anstellt, um den Todeszeitpunkt des Sohnes noch genauer zu bestimmen?

  • In analoger Anwendung des § 11 VerschG gelten beide im Verhältnis zueinander als vorverstorben, bis das Gegenteil belegt ist. Allerdings kannst du diese Annahme als Nachlassgericht im Rahmen einer Beweisaufnahme auch anderweitig auslegen u. darüber entscheiden, wen du als vorverstorben ansiehst.

    War übrigens erst vor 3 Tagen schon Thema hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-nachverstorben

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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