Huhu,
ich habe einen Fall, indem möchte der Landesbetrieb für Straßenbau ein Grundstück erwerben, welches für einen Neubau einer Straße benötigt wird.
Es wurde Feststellung des Fiskalerbrechts beantragt.
Da Erben vorhanden waren, hatte ich dies zunächst abgelehnt.
Nachdem die Erben dann informiert wurden, haben nun alle Erben der 2. Ordnung ausgeschlagen. Hinsichtlich eines minderjährigen Kindes läuft das Genehmigungsverfahren noch.
Nunmehr hat das Straßenbauamt Nachlasspflegschaft beantragt.
Zuletzt hat der Erblasser im Heim gewohnt. Die Erben sind von Rückforderungsansprüchen des Sozialamtes ausgegangen.
Sollte ich abwarten, bis die Genehmigung vorliegt und das Verfahren auf Feststellung des Fiskalerbrechts wieder aufnehmen oder Nachlasspflegschaft einrichten?
Liebe Grüße