ZU-Ersuchen Türkei - unvollst. Übersetzung

  • Mir liegt eine Ersuchen auf förmliche ZU aus der Türkei vor. Die Sache eilt, weil der Termin dort schon in ca. 2 Wochen stattfinden soll. Ein zuzustellendes Schriftstück (Formblatt - aber das ist nicht die Inhaltsangabe/Summary) ist aber nicht übersetzt. Möglicherweise ist es auch übersetzt, dann ist aber das dort dick eingetragene Aktenzeichen falsch. Eine förmliche Zustellung ist somit nicht möglich.
    Kann man nun die formlose ZU versuchen (wobei ich mir hiervon allerdings auch nur geringe Erfolgsaussichten verspreche)?

  • Ich hatte neulich einen ähnlichen Fall, wo auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, ob alles ordnungsgemäß übersetzt war.
    Das türkische Gericht hatte im Ersuchen nur Punkt a) angekreuzt, den Punkt c) jedoch nicht durchgestrichen o.ä., so dass ich nach Rücksprache mit der Prüfstelle die formlose ZU veranlasst habe.

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