"Flüchtlingshilfe für Kinder"

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe einen etwas verworrenen Fall (diverse Testamente, teilweise nur in Kopie vorliegend, teilweise nicht von der Erblasserin geschrieben oder mit dem PC geschrieben - Nachlasspflegschaft besteht bereits):

    In einem der Testamente ist als ein Miterbe die „Flüchtlingshilfefür Kinder“ benannt – ohne nähere Angaben.
    Der Nachlasspfleger hat auch bereits dieUnterlagen/Kontoauszüge der Erblasserin durchgesehen, ob diese irgendeineVerbindung zu einer bestimmten Institution hatte – leider ohne Erfolg. Allesonst benannten Erben sind ebenfalls Vereine o.ä. , Angehörige, die man zumTestament befragen könnte, sind nicht vorhanden.

    Die Angabe im Testament allein ist zu unbestimmt, es gibteine Vielzahl von Organisationen die sich mit der Flüchtlingshilfe für Kinderbeschäftigen, allerdings hat keine Organisation genau diesen Namen.

    Mir stellt sich jetzt die Frage, wen ich für denpotentiellen Erben Beteiligen soll? Ideen?

    (Ein Erbscheinsantrag eines anderen vermeintlichenMiterben liegt auch bereits vor, dieser schweigt aber über die übrigenMiterben)

  • Da es einige Aufrufe des Themas gab, jedoch keine Antworten, möchte ich ein kurzes Update hinterherschieben:

    Da zwischenzeitlich Einwendungen gegen den vorliegenden ESA kamen, musste ich das streitige Verfahren an den Richter abgeben. Sobald ich die Akte wieder in die Finger bekomme, werde ich berichten, was aus dem Problem wurde.

  • Die Benennung des Erben scheint viel zu unbestimmt zu sein. Ich tendiere zur gesetzlichen Erbfolge und würde daher keinen der viel zu vielen potentiell möglichen Testamentserben beteiligen. Allenfalls einen Verfahrenspfleger bestellen und zum ESA des gesetzlichen Erben anhören.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Die Benennung des Erben scheint viel zu unbestimmt zu sein. Ich tendiere zur gesetzlichen Erbfolge und würde daher keinen der viel zu vielen potentiell möglichen Testamentserben beteiligen. Allenfalls einen Verfahrenspfleger bestellen und zum ESA des gesetzlichen Erben anhören.

    Du würdest mehrere eindeutig bestimmte (zumindest sagt der Sachverhalt nichts dazu) gewillkürte Erben ausschließen, weil ein weiterer nicht eindeutig bestimmt ist? :eek:

  • Die Benennung des Erben scheint viel zu unbestimmt zu sein. Ich tendiere zur gesetzlichen Erbfolge und würde daher keinen der viel zu vielen potentiell möglichen Testamentserben beteiligen. Allenfalls einen Verfahrenspfleger bestellen und zum ESA des gesetzlichen Erben anhören.

    Du würdest mehrere eindeutig bestimmte (zumindest sagt der Sachverhalt nichts dazu) gewillkürte Erben ausschließen, weil ein weiterer nicht eindeutig bestimmt ist? :eek:

    :eek: Nein!!:oops:

    Das ist natürlich grober Unsinn, den ich da geschrieben habe. Sorry!

    Ich habe überlesen, dass die „Flüchtlingshilfe für Kinder“ nur Mit-Erbe sein soll. Dann ist das natürlich was anderes, als wenn (wie ich dachte) die Organisation Alleinerbe (siehe mein Posting: "des Erben") werden sollte.

    Ist der im Testament genannte Miterbe zu unbestimmt, wird wohl eine Anwachsung des diesem zugedachten Erbteil bei den anderen Erben erfolgen. Dass die Angabe des Erben so wie im Testament geschrieben jedoch zu unbestimmt ist, das ist wohl einfach so.


    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (12. März 2019 um 18:51)

  • Jetzt bin ich erleichtert :D Sonst hätte ich meinen Glauben an die Fähigkeit deutscher Gerichte, Testamente auszulegen, noch völlig verloren.

    Du meinst also mit

    Zitat

    viel zu vielen potentiell möglichen Testamentserben

    NICHT die anderen im Testament genannten Vereine, sondern alle die, die potentiell mit "Flüchtlingshilfe für Kinder" gemeint sein könnten? Das hat mich eigentlich auf die falsche Spur gebracht.

  • Ja, denn "Flüchtlingshilfe für Kinder" betreiben sicher ganz ganz viele Organisationen. Aber solange es keine gibt, die sich so nennt, ist das einfach wegen der Vielzahl der potentiell in Frage kommenden Erben zu unbestimmt.

    Dass wenn ein als Miterbe Benannter zu unbestimmt ist, nicht auch alle anderen konkret benannten Miterben zugleich ebenso unbestimmt sein sollen und damit deren Erbenstellung wegfallen soll, ist ja auch wirklich zu abwegig. Denke nicht, dass man mir wirklich zutraut, dass ich so einen Unfug verbreiten würde :)

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  • Ein kurzes Update:

    Es ist tatsächlich nur diese Flüchtlingshilfe für Kinder so ungenau benannt. Es sind noch weitere Vereine/Institutionen benannt, die auch aus dem Testament heraus konkret bestimmbar sind (Aus Datenschutzgründen lasse ich nähere Angaben dazu weg) und selbstverständlich benachrichtigt wurden. Gesetzliche Erben sind weiterhin keine bekannt.
    Es sollten nach dem Testament also insgesamt drei "Vereine" zu je 1/3 Anteil erben. Einer der Miterben hatte einen Teilerbschein beantragt, welchen der Richter zwischenzeitlich auch erteilt hat. Auch er hat für die "Flüchtlingshilfe für Kinder" niemanden weiter beteiligt. Mit der Frage der Anwachsung haben sich bisher allerdings weder der Antragsteller noch der Richter beschäftigt, sodass ich derzeit nur einen Teilerbschein über den 1/3 Anteil habe.

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