Gütergemeinschaft bei hälftigen Anteil am Grundstück

  • Im Grundbuch sind eingetragenen die Eheleute A und B zu je 1/2 Anteil.
    Vermutlich erfolgte irgendwann die Scheidung ohne sich über den Grundbesitz auseinanderzusetzen.
    A hat nun C geheiratet und Gütergemeinschaft vereinbart. Nun wird die Grundbuchberichtigung bzgl. des hälftigen Anteils von A dahingehend beantragt, dass A und C in Gütergemeinschaft eingetragen werden.
    Ich habe zwar Bauchschmerzen bei der Sache, aber eigentlich sollte das doch gehen. Oder hab ich was übersehen?

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Warum sollte das nicht gehen? A und B sind nicht mehr verheiratet (sonst hätte) A nicht C heiraten können. Und sein Miteigentum zu Bruchteilen fällt unproblematisch in das Gesamtgut der Gütergemeinschaft, wenn nichts abweichendes vereinbart ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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