Im Grundbuch sind eingetragenen die Eheleute A und B zu je 1/2 Anteil.
Vermutlich erfolgte irgendwann die Scheidung ohne sich über den Grundbesitz auseinanderzusetzen.
A hat nun C geheiratet und Gütergemeinschaft vereinbart. Nun wird die Grundbuchberichtigung bzgl. des hälftigen Anteils von A dahingehend beantragt, dass A und C in Gütergemeinschaft eingetragen werden.
Ich habe zwar Bauchschmerzen bei der Sache, aber eigentlich sollte das doch gehen. Oder hab ich was übersehen?
Gütergemeinschaft bei hälftigen Anteil am Grundstück
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Warum sollte das nicht gehen? A und B sind nicht mehr verheiratet (sonst hätte) A nicht C heiraten können. Und sein Miteigentum zu Bruchteilen fällt unproblematisch in das Gesamtgut der Gütergemeinschaft, wenn nichts abweichendes vereinbart ist.
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Sehe ich wie Tom und im Grundbuch würdest du in Abt. I eintragen:
B
zu 1/2A und C
in Gütergemeinschaft zu 1/2
oder
1/2 in Gütergemeinschaft -
Danke... so geschehen....
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Zur Begründung: § 1416 Abs. 1 S. 1 BGB (für A und ggf. S. 2 für C).
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