Hallo,
folgendes Problem hat mich nun erreicht:
Im Jahre 2004 hat ein Kollege (der sich nun im Ruhestand befindet) aufgrund der ihm vorgelegten Teilungserklärung samt Nachtrag die Teilung im Grundbuch eingetragen.
Seitdem haben hinsichtlich den meisten Einheiten natürlich bereits Eigentumswechsel stattgefunden. Rechte in Abt. II und III wurden eingetragen.
Vor ein paar Tagen erreicht mit ein Anruf eines Notariatsmitarbeiters...er hätte da was entdeckt (14 Jahre nach Eintragung). Na toll!
Bei der Eintragung hat der werte Kollege auf eine komplett andere Urkunde Bezug genommen.
Eingetragene Bezugnahme: Bewilligung vom 08.04.2004 URNr. 611/04
Richtige Bezugnahme: Bewilligung vom 29.04.2004 URNr. 776/2004
Die Bezugnahme auf die Nachtragsurkunde ist korrekt.
Nun meine Frage: Was tun?
Bin auf Meinungen gespannt .....bei uns reichen sie von Nichtentstehen des WE bis hin zur "Schreibfehler"-Berichtigung.....