Ergänzungspfleger zur Zustimmung Einstellung DNA-Analyse-Datei

  • Hallo ihr Lieben :)

    Habe gerade einen Antrag von unserem Jugendamt auf dem Tisch, von dem ich noch nie was gehört habe:
    Folgender Fall:

    Im Ort unseres Amtsgerichtes wurden Personen festgenommen wegen eines versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls. Identität konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Diese gaben nur an 14 Jahre alt zu sein und dass sie aus Brüssel kämen. Nach kriminalistischer Erfahrung sei davon auszugehen, dass es sich bei den Beschuldigten um "Reisende Täter" handeln soll, die ihre Identität verschleiern und angeben 14 Jahre alt zu sein, da bekannt ist, dass mit 14 Jahren die Strafmündigkeit beginnt. In Wirklichkeit seien sie älter.

    Nun wurden von den Beschuldigten DNA-Profile erstellt, da davon auszugehen sei, dass sie auch zukünftig Straftaten begehen werden. Diese Analysen sollen nun in die DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeichert werden. Jedoch sei hierzu die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig, deren Aufenthalt jedoch unbekannt sei. Ich solle nun einen Ergänzungspflegschaft einrichten für den Aufgabenbereich "Zustimmung zur Einstellung / Speicherung der erhobenen Personendaten in die DAD".

    Hat hier schonmal jemand Erfahrungen gemacht? Kann ich einfach so eine Pflegschaft einrichten ohne Anhaltspunkte über den Aufenthalt der Beschuldigten geschweige denn deren Eltern? Einen gesetzlichen Vertretungsausschluss gibt es hierfür ja nicht, käme nur eine Entziehung des Sorgerechts nach § 1796 BGB in Betracht. Weshalb wäre ich hierfür eigtl zuständig? 152 Abs. 3 FamFG?

    Wäre über jede Hilfe dankbar.

  • Vermute die Belgische, da sie in Brüssel geboren wurden. Im Polizeibericht ist hierzu keine nähere Angabe gemacht.

    Sind aktuell ohne festen Wohnsitz.

  • Das Problem stellt sich bei uns nicht, da vergleichbare Täter wie andere unbegleitete Mj hier sofort einen Vormund bekommen.

    SInd die Eltern bekannt, bekommen sie einen Pfleger zur Vertretung in einem Ermittlungsverfahren. Das hat den Vorteil, dass das Familiengericht bei einer Anklageerhebung neu entscheiden muss und dann einen Anwalt bestellen kann.

  • Ist die Nichterteilung der Zustimmung mit Nachteilen verbunden? Da der Pfleger im Interesse der Minderjährigen zu entscheiden hätte, wüsste ich gerade nicht, warum er zustimmen sollte.


    Das frag ich mich auch. Werde mal mit dem Jugendamt telefonieren und nach einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage fragen...

  • Ist die Nichterteilung der Zustimmung mit Nachteilen verbunden? Da der Pfleger im Interesse der Minderjährigen zu entscheiden hätte, wüsste ich gerade nicht, warum er zustimmen sollte.

    Zunächst einmal habe ich den jungen Menschen rechtlich zu vertreten. Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung gehört m.E. zu meinen Obliegenheiten. Die DNA-Probe oder Fingerprints sind - anders als die Röntgenaufnahme der Knochen - mit keinen gesundheitlichen Risiken verbunden.

  • Es geht mir nicht um gesundheitliche Risiken. Nach dem Sachverhalt soll auch keine Identifizierung erfolgen. Es geht darum, die bereits erstellten DNA-Profile in eine Datenbank aufzunehmen, um den Betroffenen spätere Straftaten nachweisen zu können. Ich kann nicht erkennen, dass das im Interesse der Minderjährigen wäre.

  • Es geht mir nicht um gesundheitliche Risiken. Nach dem Sachverhalt soll auch keine Identifizierung erfolgen. Es geht darum, die bereits erstellten DNA-Profile in eine Datenbank aufzunehmen, um den Betroffenen spätere Straftaten nachweisen zu können. Ich kann nicht erkennen, dass das im Interesse der Minderjährigen wäre.


    Wobei eine Aufnahme in eine DNA Datenbank den Minderjährigen evtl. auch entlasten könnte

  • Das Problem stellt sich bei uns nicht, da vergleichbare Täter wie andere unbegleitete Mj hier sofort einen Vormund bekommen.

    SInd die Eltern bekannt, bekommen sie einen Pfleger zur Vertretung in einem Ermittlungsverfahren. Das hat den Vorteil, dass das Familiengericht bei einer Anklageerhebung neu entscheiden muss und dann einen Anwalt bestellen kann.

    Weshalb wird bei Bekanntheit der Eltern überhaupt ein Pfleger bestellt? Worin soll die Verhinderung der Eltern bestehen?

    Warum und auf welcher Grundlage kann bei Anklageerhebung ein Anwalt bestellt werden? :gruebel:

    (Bei einheimischen jugendlichen Tätern müssen sich die Eltern auch selbst kümmern und ggf. auf eigene Kosten dem straffälligen Kind einen Verteidiger besorgen. Zudem kommt ggf. die Bestellung eines Pflichtverteidigers in Betracht.)

  • Jedoch sei hierzu die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig, deren Aufenthalt jedoch unbekannt sei.

    Woraus soll sich das Zustimmungserfordernis ergeben?

    Wobei eine Aufnahme in eine DNA Datenbank den Minderjährigen evtl. auch entlasten könnte

    Wovon? Die Aufnahme in die DNA-Analyse-Datei dient der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren, vgl. § 81g Abs. 1 StPO.

  • Frog,
    die im Thema skizzierte Tätergruppe nennt zwar Namen von Eltern, kennt aber nicht deren aktuellen Aufenthalt. Das JA nimmt sie in Obhut und hat deshalb viele Rechte, aber eben nicht die Vertretung in Ermittlungs- oder Strafverfahren.

    Wir beantragen die Entlassung des JA als Amtspfleger, da in jedem der hier skizzierten Fälle entweder U-Haft oder Heimunterbringung an Stelle von U-Haft eintritt. Nie bei uns in der Nähe. Personalunion von Berufspfleger und Pflichtverteidiger scheint für die betroffenen Gericht wirtschaftlich zu sein.

    Da die Identität der Verdächtigen nicht feststeht, dürfte es aktuell auch um den Abgleich mit der DAD gehen.

  • Da die Identität der Verdächtigen nicht feststeht, dürfte es aktuell auch um den Abgleich mit der DAD gehen.

    Vielleicht ist das ebenfalls beabsichtigt, aber im Sachverhalt ist nur die Rede davon:


    Nun wurden von den Beschuldigten DNA-Profile erstellt, da davon auszugehen sei, dass sie auch zukünftig Straftaten begehen werden. Diese Analysen sollen nun in die DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeichert werden. Jedoch sei hierzu die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig, deren Aufenthalt jedoch unbekannt sei. Ich solle nun einen Ergänzungspflegschaft einrichten für den Aufgabenbereich "Zustimmung zur Einstellung / Speicherung der erhobenen Personendaten in die DAD".

    Unabhängig von der Frage, ob eine Zustimmung überhaupt erforderlich ist, könnte der mit diesem Aufgabenkreis bestellte Pfleger einem Abgleich nicht zustimmen, sondern nur der Speicherung. Möglicherweise wurde der Abgleich durchgeführt, bevor jemand auf den Trichter gekommen ist, eine Zustimmung einzuholen.

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