Hallo ihr Lieben
Habe gerade einen Antrag von unserem Jugendamt auf dem Tisch, von dem ich noch nie was gehört habe:
Folgender Fall:
Im Ort unseres Amtsgerichtes wurden Personen festgenommen wegen eines versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls. Identität konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Diese gaben nur an 14 Jahre alt zu sein und dass sie aus Brüssel kämen. Nach kriminalistischer Erfahrung sei davon auszugehen, dass es sich bei den Beschuldigten um "Reisende Täter" handeln soll, die ihre Identität verschleiern und angeben 14 Jahre alt zu sein, da bekannt ist, dass mit 14 Jahren die Strafmündigkeit beginnt. In Wirklichkeit seien sie älter.
Nun wurden von den Beschuldigten DNA-Profile erstellt, da davon auszugehen sei, dass sie auch zukünftig Straftaten begehen werden. Diese Analysen sollen nun in die DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeichert werden. Jedoch sei hierzu die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig, deren Aufenthalt jedoch unbekannt sei. Ich solle nun einen Ergänzungspflegschaft einrichten für den Aufgabenbereich "Zustimmung zur Einstellung / Speicherung der erhobenen Personendaten in die DAD".
Hat hier schonmal jemand Erfahrungen gemacht? Kann ich einfach so eine Pflegschaft einrichten ohne Anhaltspunkte über den Aufenthalt der Beschuldigten geschweige denn deren Eltern? Einen gesetzlichen Vertretungsausschluss gibt es hierfür ja nicht, käme nur eine Entziehung des Sorgerechts nach § 1796 BGB in Betracht. Weshalb wäre ich hierfür eigtl zuständig? 152 Abs. 3 FamFG?
Wäre über jede Hilfe dankbar.