EU beschließt Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen –

  • Die Sommerferien 2025 sind futsch. Da kann man doch prima planen und hoffen, dass in diesem Zeitraum Schwiegermutter einen runden Geburtstag feiert, zu dem man leider nicht kommen kann, oder ähnliche unliebsame Festivitäten.

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  • Leute, 2025 haben wir die elektronische Akte, Stuttgart 21 ist schon längst im Betrieb, der Berliner Flughafen bis auf Kleinigkeiten fast betriebsbereit, der Jäger 2000 in der Luft, wir fahren selbststeuernde E-Mobile, Schalke 04 war mindestens 2mal deutscher Meister und Elvis ist in Puerto Rico wieder aufgetaucht. Da mache ich mir doch über ein paar Restschuldbefreiungen mehr keine Sorgen...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich mag saubere juristische Begründungen. Ist wohl eine Berufskrankheit...

    Die Pressemitteilung vom 06.11.2019 ist alles andere als nachvollziehbar. Man möchte einen Verfahrensstau, eine schwer bewältigende Verfahrensschwemme am Verfahrensanfang verhindern, um dann am Verfahrensende Mitte 2025 eine regelrechte Aktenflut zu bewirken.

    Die Belohnung der Insolvenzrechtspfleger für die überdurchschnittliche Abarbeitung von Verfahren Mitte 2025, ist dann die Personalreduzierung im Jahr 2026. Da sich die Verfahrensjahre halbieren, halbiert sich auch die Basiszahl (wird jährlich berechnet). Die Arbeit bleibt bei einem 0,00 € Masse Verfahren aber die gleiche. Entsprechend müssten die Basiszahlen angehoben werden. Das sollte man im Blick behalten!

    Vielleicht steigen ja auch die Zahlen bei einer RSB-Erteilung nach 3 Jahren. Einfach UNGLAUBLICH

  • Vielleicht kann man aber auch eher einen neuen Antrag stellen und hat keine 10-Jahres-Wartefrist mehr. Dann kommen die Leuts alle paar Jahre bei dir wieder auf den Tisch....

  • Vielleicht kann man aber auch eher einen neuen Antrag stellen und hat keine 10-Jahres-Wartefrist mehr. Dann kommen die Leuts alle paar Jahre bei dir wieder auf den Tisch....


    :indiefres

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ich frage mich, ob die EU-Richtlinie mit der geplanten Änderung einer gestaffelten Laufzeitverkürzung überhaupt adäquat umgesetzt wird. Eigentlich sollte doch bis spätestens 17.07.2021 die 3-jährige Laufzeit in nationales Recht umgesetzt sein. Lediglich bei besonderen Schwierigkeiten wäre die Umsetzung bis zu einem Jahr später zulässig.

    Mit der geplanten Regelung wird ein am 17.07.2021 beantragtes Verfahren jedoch noch 4 Jahre bis zur RSB dauern. Erst ab 17.07.2022 sind die drei Jahre erreicht. Man nimmt also gewissermaßen von vornherein das von der EU-Richtlinie gewährte weitere Jahr zur Umsetzung in Anspruch...

    An eine mögliche weitere Verkürzung um ein Jahr bei Deckung der Verfahrenskosten mag ich irgendwie nicht glauben. Ich vermute, man wird den § 300 InsO (zunächst) gar nicht anfassen, sondern lediglich die gestaffelte Laufzeit in einem schlanken Gesetz umsetzen. Also vorzeitige Befreiungen bei Kostendeckung nach 5 Jahren (für Anträge ab 17.07.2020 praktisch bedeutungslos) und mit 35% Quote nach 3 Jahren.

    Bin gespannt, ob meiner hellseherischen Fähigkeiten ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Olaf K (13. November 2019 um 10:26) aus folgendem Grund: Daten korrigiert

  • Na, ;) die besondere Schwierigkeit liegt sicher darin, dass man, vom 17.12.2019 an gerechnet die Dauer der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht von Monat zu Monat um genau 1 Monat sondern um 1,63 Monate hätte verkürzen müssen, um bereits am 17.07.2021 auf 3 J. 0 Monate zu sein :D ...und ich glaub, genau solche Schwierigkeiten haben die bei der EU gemeint.

    Ja, mal abwarten, was da dann wirklich rauskommt. Aber bei so ner Sache eine so "detaillierte" Presseerklärung rauszugeben in der dann ja quasi steht: genauso machen wir das und in 6 Wochen is das ganze Gesetz, war vielleicht schon etwas gewagt.


    Und mal andersrum gefragt: Hat jemand ne bessere Idee, als die geplante monatsweise Verkürzung ? Wenn man die Monate Juli-September / Oktober 2025 mal ausklammert, is dieser "Monat für Monat Plan" doch eigentlich ganz gerecht.

  • Ich glaube, die besondere Schwierigkeit liegt an der Gerechtigkeit zu den bestehenden laufenden Verfahren.

    Angenommen wir haben Antrag und EÖ am 16.12.2019. Dann könnten wir regulär ab dem 17.12.2025 über die RSB entscheiden.

    Wenn der Antrag aber am 17.12.2019 eingeht und die EÖ am gleichen Tag erfolgt, könnten wir ab dem 18.07.2025 über die RSB entscheiden.

    Wenn nun also die Richtlinie schon 2021 umgesetzt wird, würde man schon ab dem 18.07.2024 über die RSB entscheiden müssen.

    So hätte man plötzlich eine Differenz der Abtretungsfrist von 1 1/2 Jahren zu den Altverfahren.

    Anderes Beispiel:
    EÖ: 17.07.19 -> RSB ab 18.07.25

    Bei Richtlinie zum 17.07.21
    Antrag +EÖ:17.07.21 --> RSB ab 18.07.24
    Sprich: 2 Jahre Früher RSB beantragt, 1 Jahr später RSB bekommen.
    Da würde es doch Klagen hageln.


    Ich würde mal sagen: Die Zeit drückt.....

    2 Mal editiert, zuletzt von Manja (13. November 2019 um 15:22)

  • Gerechtigkeit Gans doch auch weder beim Übergang von 7 Jahren nach Aufhebung auf 6 Jahre nach EÖ noch am 01.07.2014. Und ich schätze mal, dass viele Verfahren, die am 17.12.2019 beantragt werden, auch nicht vor dem 16.12.2025 restschuldbefreit sind ;). Oder wer soll die dreifache Menge an RSB-Erteilungen am 16.07.2025 bearbeiten?

    Ich habe aber das so verstanden, dass 16.07.2022 als Umsetzung steht. Die anderen Länder machen doch eh nix. Außer vielleicht Frankreich. Und Deutschland wird die Frist halt komplett ausreizen.

    Ich freue mich mich am meisten auf die ganzen Stundungsverlängerungen. Das ist doch bei der Erteilung die meiste Arbeit.

    Auf jeden Fall hat sich das noch nicht herumgesprochen, ich hatte heute noch viele IK-Anträge...

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  • Hat eigentlich schon jemand mehr als die Pressemitteilung?

    ich vermute mal, wir bekommen den Gesetzentwurf am 15.12. zur Stellungnahme binnen 2 h...;)

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Hat eigentlich schon jemand mehr als die Pressemitteilung?

    ....irgendwo schon irgendwas weiteres zu dem Thema aufgetaucht ?

    Eine "Pressemitteilung" allein wird ja wohl kaum Rechtskraft entfalten ?

    Etwas irritierend vielleicht auch, dass das BMJV die Broschüre "Restschuldbefreiung - Eine Chance für redliche Schuldner" nochmals mit Datum / Stand "Dezember 2019" veröffentlicht und auch dort - nach erstem schnellen Überfliegen - kein Hinweis auf "EU-Restrukturierungsrichtlinie" zu sehen....

    :gruebel:

  • ...im Vergleich dazu ist das Chaos, welches dadurch angerichtet werden könnte, dass viele Betroffene darauf vertrauen oder schon vertraut haben, dass die Umsetzung wie in Pressemitteilung dargestellt erfolgt, im Falle einer dann doch anderen Umsetzung, eher zu bewältigen... ?

    ...es wird sicher relativ wenige Schadenersatzklagen von Schuldnern geben, welche im Vertrauen auf die Pressemitteilung den rechnerischen Schaden ersetzt haben wollen, falls sie doch noch 6 Jahre im Verfahren verharren müssen...

  • ...im Vergleich dazu ist das Chaos, welches dadurch angerichtet werden könnte, dass viele Betroffene darauf vertrauen oder schon vertraut haben, dass die Umsetzung wie in Pressemitteilung dargestellt erfolgt, im Falle einer dann doch anderen Umsetzung, eher zu bewältigen... ?

    Ja, denke schon. Ich finde die in der Pressemitteilung umrissene Gestaltung ganz schön murksig…
    Andererseits: Ob die (andere?) Lösung, die man dann stattdessen wählt, wirklich eleganter wird? Schwer zu sagen, was die Füchse sich so ausdenken...


    ...es wird sicher relativ wenige Schadenersatzklagen von Schuldnern geben, welche im Vertrauen auf die Pressemitteilung den rechnerischen Schaden ersetzt haben wollen, falls sie doch noch 6 Jahre im Verfahren verharren müssen...


    Welche Schadensersatzklagen?
    Weil man n paar Wochen oder Monate später mit dem Verfahren anfängt, als möglich gewesen wäre, um ein paar mehr Verbindlichkeiten in die InsO mit reinzubringen?

    Oder meinste die möglichen Klagen, weil überhaupt keine verkürzte Verfahrensdauer kommt?

    Das halt ich für ziemlich unwahrscheinlich. Ich denke, dass die Verfahrensdauer sicherlich verkürzt werden wird- nur wie und wann genau ist völlig unklar...
    Außerdem ist noch ein bisschen Zeit, bis die Frist zur Umsetzung der Richtlinie abgelaufen ist!


    Der einzige echte Schaden, den ich hier bereits jetzt wahrnehme ist ein gewisser Vertrauensverlust aller betroffener Akteure in die Zuverlässigkeit und den planvollen Überblick zu der Thematik des BMJV

    Es ist schon ganz schön daneben, per Pressemitteilung sehr konkrete Ankündigungen zu machen und das ganze dann völlig kommentarlos verstreichen zu lassen.

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • BMJV:

    .... Diese Regelung würde mit ihrem Inkrafttreten mit Wirkung vom 17. Dezember 2019 auch rückwirkendgeltend. ...

    .....Um für alleBeteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, soll die Verabschiedung des Umsetzungsgesetzeszügig erfolgen...


    Daraus folgt, wenigstens für mich:

    1. Da soll etwas kommen, was rückwirkend gelten soll.

    2. Die Umsetzung soll zügig erfolgen (was immer das auch heißen mag, im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens)

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