Also Schadensersatzansprüche dürften definitiv nicht entstehen. Es gibt doch keinen vertrauensschutz in eine Pressemitteilung über ein beabsichtigten Gesetzgebungsverfahren. Wir leben immer noch in einer Demokratie und jeder sollte wissen das Gesetze vom Bundestag beschlossen werden.
Abgesehen davon wenn man sich die entsprechende EU-Richtlinie mal wirklich durchliest stellt man fest, dass es nur die Möglichkeit geben muss nach 3 Jahren Restschuldbefreiung zu kriegen. Die Bedingungen dafür kann jeder Staat selbst festlegen. Also selbst wenn man gar nichts ändert, verstößt man nicht dagegen