Verbraucherinsolvenzen: Schnellere Restschuldbefreiung kommt
– EU beschließt Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen –
– Entschuldung bald in drei Jahren möglich –
Seit langem fordert die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DeutschenAnwaltverein (DAV) die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen. Es gibt nun eine Einigung auf europäischer Ebene.
Auch in Deutschland wird die Restschuldbefreiung in drei anstatt in sechsJahren zu erreichen sein.
Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich in sogenannten Trilogverhandlungen auf diese
Verkürzung geeinigt.
Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.