Ein Miterbe lässt 1/2-Anteil auf den anderen Miterben und dessen Ehegatten auf. Nur, dass es noch keine MEA gibt. Eingetragen sind die Eigentümer noch als Erbengemeinschaft. Dem Ganzen hätte also eine Auseinandersetzung o.ä. voraus gehen müssen.
M.E. ist die Auflassung falsch und kann auch nicht rückwirkend geheilt werden, wenn die Auseinandersetzung erst in der Zukunft erfolgt oder?
Folge: Zurückweisung oder?