Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Einbenennung

  • Hallo,

    hätte gerne einmal zu folgender Situation eure Einschätzung:

    Antrag auf Einbenennung wird gestellt. Der Antrag wird ausdrücklich von der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe abhängig gemacht. Es wird, ohne über den Verfahrenskostenhilfeantrag zu entscheiden, in die Prüfung eingestiegen. Als Begründung werden Argumente aufgezählt, die definitiv keine Ersetzung der Zustimmung rechtfertigen würden. Zudem hat der Antragsteller ein relativ hohes Einkommen, sodass bei Anwendung der Tabelle ein mittlerer dreistelliger Ratenbetrag rauskommt. Nun zu meinen Fragen:

    1.) Hätte man den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (ohne nähere Prüfung) gleich zu Beginn zurückweisen können aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht? Also quasi nur auf der Grundlage des erstmaligen Sachvortrags? Kann ich das jetzt immer noch tun? A

    uch im weiteren Verlauf der Prüfung sind keine Tatsachen hervorgetreten, die eine Erfolgsaussicht begründen könnten.

    2.) Nehmen wir an, ich bewillige Verfahrenskostenhilfe mit (hohen) Raten. Ich muss da ja aufpassen, dass ich die Regel mit den 4 Monatsraten einhalte. Wie kann ich bestimmen, wie hoch die Verfahrenskosten ca werden? Ansonsten kann ich ja keine Aussage darüber tätigen, ob die 4 Monatsraten wohl überschritten werden könnten.


    Vielen Dank vorab!

  • Angesichts der Tatsache, dass eine Einbenennung wohl selten einen Verfahrenswert von mehr als 3.000,00 EUR haben dürfte, kann man in Hinblick auf deine Ausführungen wohl davon ausgehen, dass eine Bewilligung in Hinblick auf §§ 76 ff. FamFG, 115 Abs. 4 ZPO ausscheidet.

    Darüberhinaus befindet sich das Verfahren, wenn ich das richtig verstanden habe, im VKH-Prüfverfahren. Wo also ist das Problem?

  • es wurde noch nicht einmal über den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe entschieden.


    Das ist nun wirklich nicht nachzuvollziehen, da der Antrag nur für den Fall der VKH-Bewilligung gestellt wurde. :( Also muss zuerst über die VKH entschieden werden.

    Und diese scheidet aus den von Felix genannten Grund aus. Da muss man sich mit der Problematik der Erfolgsaussichten gar nicht mehr beschäftigen.

  • wie wäre das zu formulieren? Also begründe ich das dann einfach so, dass die Zahlung der Raten die Kosten voraussichtlich innerhalb von 4 Monatsraten decken würden?

  • wie wäre das zu formulieren? Also begründe ich das dann einfach so, dass die Zahlung der Raten die Kosten voraussichtlich innerhalb von 4 Monatsraten decken würden?

    Das würde zwar ausreichen, die VKH zurückzuweisen, ich würde aber dennoch zusätzlich ausführen, dass der Antrag nach bisherigem Vortrag keine Erfolgsaussicht hat und auch deshalb keine Bewilligung von VKH in Betracht kommt.

    Ulf

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