Hallo,
mal 'ne Frage an die Experten beim Grundbuchamt, die das sicher aus dem effeff beantworten können:
Ich habe eine vorrangige Brief-Grundschuld und eine nachrangige Buch-Grundschuld. Rangrücktrittserklärung mit beglaubigten Unterschriften vom Grundstückseigentümer und Grundschuld-Gläubiger (bei beiden Grundschulden identisch) liegt vor und soll beim Grundbuchamt eingereicht werden.
Muss dazu auch der Grundschuldbrief vorgelegt werden?
Danke sehr.