Widerspruch gegen Überprüfungsbescheid nach § 44 SGB X

  • Hallo,

    eine große Rechtsanwaltskanzlei beantragt Beratungshilfe für den Widerspruch gegen den Überprüfungsbescheid nach § 44 SGB X. Für das Überprüfungsverfahren nach §§ 44 SGB X bewillige ich keine Beratungshilfe. Hierfür wurde auch kein beantragt. Beantragt wurde jetzt für den Widerspruch gegen den ergangenen Ablehnungsbescheid im Überprüfungsverfahren. Bin mir nun nicht sicher, ob ich für den Widerspruch bewilligen muss. Widerstrebt mir eigentlich, da die Begründung stark nach Textbausteinen aussieht.
    Wie handhabt ihr das?

    Mel

  • Ich würde bewilligen.
    Der Antragsteller ist ja wohl zum Anwalt gegangen um den Bescheid überprüfen zu lassen und sich darüber beraten zu lassen, ob es sinnvoll ist Widerspruch einzulegen. Im Erfolgsfall muss das Jobcenter die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. Mutwilligkeit kann ich aus diesen Gründen nicht erkennen.

    Ob eine Vertretung erforderlich war musst du bei der Entscheidung über die Vergütung prüfen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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