Hilfe, stehe auf dem Schlauch!!
Mutter verstirbt. Vater schlägt für die minderj. Tochter das Erbe aus. Es ist weder bekannt, wie vor dem Tod der Mutter die elterliche Sorge geregelt war, noch weiß man ob Mann und Frau verheiratet waren. Ich gehe zzt davon aus, dass sie es nicht waren. Für sich selbst schlägt der Vater das Erbe nicht aus.
Ist dann eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich? Ja, weil die Ausnahme von der Genehmigungspflicht erst gar nicht greift oder?