Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

  • Hilfe, stehe auf dem Schlauch!!

    Mutter verstirbt. Vater schlägt für die minderj. Tochter das Erbe aus. Es ist weder bekannt, wie vor dem Tod der Mutter die elterliche Sorge geregelt war, noch weiß man ob Mann und Frau verheiratet waren. Ich gehe zzt davon aus, dass sie es nicht waren. Für sich selbst schlägt der Vater das Erbe nicht aus.


    Ist dann eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich? Ja, weil die Ausnahme von der Genehmigungspflicht erst gar nicht greift oder?

  • Man sollte vielleicht zunächst mal ermitteln, wer das Kind nun eigentlich gesetzlich vertritt und ob nicht ggf. noch eine Sorgeentscheidung zu treffen ist.

    Sofern der Vater das Kind vertreten konnte, bedarf seine Erklärung m.E. der Genehmigung durch das FamG.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • :daumenrau
    Der Vater soll nachweisen, dass er die elterliche Sorge hat. Ansonsten wäre wohl erst mal Amtsvormundschaft eingetreten und die Ausschlagung durch den Vater wäre nicht wirksam.
    Bei uns werden sie Sachen oft schon im Nachlassgericht mit abgefragt und in der dortigen Niederschrift ist ein entsprechender Vermerk. Ist nett von den NL-Rpfl. und hilfreich für uns.

  • :daumenrau Der Vater soll nachweisen, dass er die elterliche Sorge hat. Ansonsten wäre wohl erst mal Amtsvormundschaft eingetreten und die Ausschlagung durch den Vater wäre nicht wirksam. ....

    Zumindest hat das FamG die Info bekommen, dass die Mutter eines mj Kindes verstorben ist und die gesetzliche Vertretung ungeklärt ist. Unser FamG würde seine örtliche Zuständigkeit prüfen und umgehend das örtliche zuständige JA informieren. Bzw. den Vater an das zuständige JA verweisen und dort nachfragen.

    Wie Ulf schreibt ist bei so vielen Fragezeichen häufig von Amts wegen ein Sorgerechtsverfahren einzuleiten. Vor allem wenn ein angeblicher Vater Tage nach dem Tod der Mutter die Fakten zum Sorgerecht nicht parat hat.

  • Zumindest hat das FamG die Info bekommen, dass die Mutter eines mj Kindes verstorben ist und die gesetzliche Vertretung ungeklärt ist. Unser FamG würde seine örtliche Zuständigkeit prüfen und umgehend das örtliche zuständige JA informieren. ...

    Genauso handhabe ich das auch in derartigen Fällen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • :daumenrau
    Der Vater soll nachweisen, dass er die elterliche Sorge hat. Ansonsten wäre wohl erst mal Amtsvormundschaft eingetreten und die Ausschlagung durch den Vater wäre nicht wirksam.
    Bei uns werden sie Sachen oft schon im Nachlassgericht mit abgefragt und in der dortigen Niederschrift ist ein entsprechender Vermerk. Ist nett von den NL-Rpfl. und hilfreich für uns.


    Dem SV ist nicht zu entnehmen, wo/von wem die Urkunde aufgenommen wurde (ich tippe mal auf Wohnsitzgericht oder Notar).

    Das NLG wird die entsprechenden Ermittlungen durchführen müssen und beim Vater und dem Fam.gericht anfragen, wer der gesetzliche Vertreter des Kindes ist.

  • :daumenrau
    Der Vater soll nachweisen, dass er die elterliche Sorge hat. Ansonsten wäre wohl erst mal Amtsvormundschaft eingetreten und die Ausschlagung durch den Vater wäre nicht wirksam.
    Bei uns werden sie Sachen oft schon im Nachlassgericht mit abgefragt und in der dortigen Niederschrift ist ein entsprechender Vermerk. Ist nett von den NL-Rpfl. und hilfreich für uns.


    Aus meiner Sicht ist das nicht nur nett, sondern für das NLG zwingend erforderlich. Wie will dieses sonst die Wirksamkeit der Ausschlagung beurteilen? :gruebel:

  • Es sollte standesamtliche Mitteilungspflichten im Verhältnis zum Familiengericht geben, wenn ein minderjähriges Kind durch das Ableben eines Elternteils zum Halb- oder Vollwaisen wird. Und darauf lässt sich in der Regel gut aufbauen. Aber die hierfür erforderlichen Ermittlungen muss man halt selbst durchführen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!