Ich habe folgendes Problem und würde mich über Hilfe freuen:
Der Betreute ist Mitglied einer Erbengemeinschaft, zum Nachlass gehört unter anderem ein Grundstück.
Die Betreuerin wurde bestellt mit unter anderem folgendem Aufgabenkreis: "Vertretung bei grundbuchrechtlichen Angelegenheiten bezüglich des Grundstücks xy,insbesondere Unterzeichnung einer Grundstücksverkaufsvollmacht des Notars z“.
Die Betreuerin reicht jetzt natürlich einen Entwurf für eine solche notarielle Grundstücksverkaufsvollmacht ein. Danach wäre der bevollmächtigte Notar befugt,im Namen des Betreuten alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die sich auf die Veräußerung und ggf. Belastung des Grundstückes beziehen. Eine ausführliche Auflistung der Rechte des bevollmächtigten Notars folgt, im Grunde kann er den gesamten Verkauf abwickeln und auch die Erbauseinandersetzung durchführen. Die Betreuerin bittet nun um Genehmigung, die Vollmacht unterzeichnen zu dürfen. Ich habe so etwas noch nie gesehen und irgendwie ist mir das suspekt. Dadurch ist doch dem Betreuungsgericht die Möglichkeit entzogen,im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens die Veräußerung und die Erbauseinandersetzung zu prüfen, da die Betreuerin selbst dann ja gar nicht tätig wird.
Ich weiß jetzt nicht, wie ich weiter verfahren soll, ich hoffe, ihr könnt helfen.