Gibt es einen Aufgabenkreis "Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren und Vertretung beim Abschluss von Scheidungsvereinbarungen" ?
Aufgabenkreis Scheidungsverfahren
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Besonderer Aufgabenkreis des Betreuers bei Ehescheidung:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki…t_und_Betreuung
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Könnte man den Aufgabenkreis Abschluss von Scheidungsvereinbarungen auch wie folgt fassen:
Scheidungsvereinbarungen, insbesondere Güterstandsvereinbarungen, Vereinbarungen über Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhaltvgl.
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Eherecht_und_Betreuung -
Könnte man den Aufgabenkreis Abschluss von Scheidungsvereinbarungen auch wie folgt fassen:
Scheidungsvereinbarungen, insbesondere Güterstandsvereinbarungen, Vereinbarungen über Zugewinn, Versorgungsausgleich und UnterhaltWarum reicht „Vereinberungen im Zusammenhang mit der Ehescheidung“ nicht aus?
Was bringt das „insbesondere …“ für ein mehr an Rechtssicherheit?
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Der Begriff "Scheidungsvereinbarung" ist m.W. gesetzlich nicht definiert.
Aber der Formulierungsvorschlag von Dir gefällt mir.vgl.
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Eherecht_und_Betreuung -
Bitte genau so mit Rechtschreibfähler übernehmen!
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Ich liebe die Kommentare von felgentreu
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