Hallo, ich sitze an diesem stürmischen Wochenende an meinem ersten Verteilungsplan in einer Zwangsverwaltung.
Bis Rangklasse 4 habe ich kein Problem mit der Aufstellung.
Gläubiger A -der nicht betreibt- hat eine Zwangssicherungshypothek über 10.000,- Euro (Teilbetrag der tit. Forderung, ohne weitere Zinsen) im Grundbuch eingetragen aus dem Urteil X.
Daraus kriegt er in RK 4 schon mal keine Zuteilung.
Nun meldet er zum Verteilungstermin an aus Urteil X:
18.000,- € Hauptforderung (= titulierter Gesamtbetrag).
1.500,- € bisherige Vollstreckungskosten
3.000,- € titulierte Zinsen bis zum Tag der Anmeldung.
Ist es richtig, dass er den verdinglichten Teilbetrag von 15.000,- € in RK 5 anmelden könnte ? Oder geht das nur für betreibende Gläubiger?
Was ist mit den übrigen Beträgen, würde darauf überhaupt eine Zuteilung möglich sein? Schließlich würde doch das Verfahren aufgehoben, wenn die betreibenden Gl. befriedigt sind....und wenn, dann dürfte die weitere Forderung doch dahinter fallen.
Was muss ich da in den Plan aufnehmen?