Ich habe ein Verfahren zunächst gegen 2 Miteigentümer (A + B) angeordnet. Die Zustellungen sind auch alle erfolgt, daher habe ich auch ein Gutachten eingeholt und den Verkehrswert festgesetzt. Erst dann stellte sich heraus, dass die Ehefrau (A) verstorben war und zwar auch schon vor der Anordnung des Verfahrens (ein Lob dem Postboten, der im Himmel zugestellthat!). Alleinerbe ist der Ehemann und weitere Miteigentümer (B).
Das Verfahren gegen A wurde aufgehoben, da der Antragsteller den Antragbezüglich A zurückgenommen hatte. Nach Klauselumschreibung auf B wurde jetzt bezüglich des Anteils von A die Zwangsversteigerung angeordnet. Die Verfahren wurden verbunden.
Jetzt nach dieser langen Einleitung endlichmeine Frage:
Muss der Verkehrswert nochmal festgesetzt werden?
Ich hatte ihn ja schon in dem alten Verfahren festgesetzt, das aber natürlich von Anfang an bezüglich des Anteils der verstorbenen Ehefrau im Eimer war. Allerdings war Erbe ja der Miteigentümer B, der auch schon im alten Festsetzungsverfahren beteiligt wurde und kein Rechtsmittel eingelegt hat.