Hallo Ihr,
solch ein Fall hatte ich auch noch nicht:
A verklagt B, der anwaltlich vertreten ist, vor dem AG. Ein Vergleich wird geschlossen.
Nachdem B die Forderung, zu der er sich verpflichtet hat, nicht erfüllt, bedient sich A für die ZV eines RA.
An wen hat Zustellung zu erfolgen? An den RA von B (jetzt von RA zu RA, da sich A nunmehr anwaltlich vertreten lässt) oder direkt an B durch den GV?
Was meint Ihr?