Themen "Steuer und Insolvenzverfahren"

  • Hi!

    Ich habe mal eine Frage:

    Welche Themen wären aus eurer Sicht für einen Vortrag zum Thema "Steuer und Insolvenzverfahren" eines Steuerbeamten für Studierende der Rechtspflege interessant?

    Ich dachte bisher so an:

    - Kurzzusammenfassung Besteuerungsverfahren (Entstehung von Steuerforderungen, Steuerbescheid, Steuerschätzung)
    - Verhältnis Steuerrecht / Insolvenzrecht (§ 251 AO)
    - Besonderheiten Finanzamt als Gläubiger (Unterschied Steuerbescheid/Steuerberechnung; Feststellungsbescheid über bestrittene Forderungen gem. § 251 AO (wann zulässig, Rechtswirkung, etc.), Forderungen aus Steuerhinterziehung)
    - Änderungsmöglichkeiten von Steuerbescheiden/Steuerforderungen im Insolvenzverfahren
    - Abgrenzung Steuerforderungen als Insolvenzforderungen/Masseforderungen/insolvenzfreie Forderungen
    - Steuerrechtliche Pflichten des Insolvenzverwalters, § 34 AO
    - Auskunftsrechte Finanzamt/Amtshilfeersuchen

    Ist da was aus eurer Sicht eher uninteressant oder fehlt was?

    VG
    Exec

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Hat der Vortrag etwas mit § 18 IV 2 RPflG zu tun? Dann ist es sicher sachdienlich, was zur Besteuerung und damit verbundenen Pflichten von Unternehmen und natürlichen Personen auszuführen. Grundkenntnisse beim RPfl sind für die Überwachung des Insolvenzverwalters nötig.

  • Was sicher großen Praxisbezug hat, sind die Steuern als Masseverbindlichkeit: was entsteht bei (kalter) Zwangsverwaltung, Einnahmen durch Anfechtung und sonstige Sachverhalte, die Bezug zu Tätigkeiten des IV haben.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ist in dem Themenkomplex auch Umsatzsteuervoranmeldung etc. dabei? Sonst mit aufnehmen. Ansonsten sehr gut (und toll, dass du hier auch mal fragst ;)).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ist in dem Themenkomplex auch Umsatzsteuervoranmeldung etc. dabei? Sonst mit aufnehmen. Ansonsten sehr gut (und toll, dass du hier auch mal fragst ;)).

    Wie lange soll denn der Vortrag gehen? 3 Wochen.
    Ist schon lustig zu lesen, was hier alles in einen Vortrag zum Steuerrecht gepackt werden soll.


    Zum Thema Umsatzsteuerrecht, ich hab während meiner Ausbildung 180 Stunden Umsatzsteuer gehabt. Aber ich darf als selbständiger Buchhalter nach Ansicht des Gesetzgebers keine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Ich hab 2x im Jahr 6 Stunden Fortbildung, nur Umsatzsteuer.
    Nur um mal so ein Gefühl zu bekommen.

  • Schon mal vielen Dank bisher für das Feedback. Der Vortrag dauert 90 Minuten.

    Ich habe aber (Stand jetzt, da noch motiviert) vor, zusätzlich zum Vortrag noch ein Handout auszuteilen, das dann gerne auch über den eigentlichen Vortrag hinausgehen kann.

    Aber auf Umsatzsteuervoranmeldungen kann ich allenfalls ganz knapp eingehen (beim Thema: Umsatzsteuervoranmeldung als 'vollstreckbarer Titel', § 168 AO). Alles andere führt auch m. E. viel zu weit.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Jetzt will ich mal auch noch meinen Sempft dazugeben:

    90 min Vortragsdauer sind meines Erachtens viel zu wenig. Sicherlich sind 180 Stunden zur Umsatzsteuer für den gemeinen Rechtspfleger auch etwas zu viel. Aber bevor man die Besonderheiten im Insolvenzverfahren anspricht, sollten es vielleicht doch ein paar allgemeine Grundlagen zur Unternehmensbesteuerung sein. Ich hatte oft dann, wenn das Gericht die Einschaltung eines Steuerberaters (als Regelaufgabe) bemängelte, den Eindruck, dass es wenig Vorstellung gibt, wie das im "normalen" Unternehmen funktioniert.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Auf die Vortragslänge habe ich keinen Einfluss. Leider wird es nur ein kurzer Abriss bleiben. Auf der anderen Seite habe ich auch nicht die Möglichkeit eine regelmäßige Vortragsreihe zum Thema Steuerrecht zu organisieren.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ist in dem Themenkomplex auch Umsatzsteuervoranmeldung etc. dabei? Sonst mit aufnehmen. Ansonsten sehr gut (und toll, dass du hier auch mal fragst ;)).

    Wie lange soll denn der Vortrag gehen? 3 Wochen.
    Ist schon lustig zu lesen, was hier alles in einen Vortrag zum Steuerrecht gepackt werden soll.


    Zum Thema Umsatzsteuerrecht, ich hab während meiner Ausbildung 180 Stunden Umsatzsteuer gehabt. Aber ich darf als selbständiger Buchhalter nach Ansicht des Gesetzgebers keine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Ich hab 2x im Jahr 6 Stunden Fortbildung, nur Umsatzsteuer.
    Nur um mal so ein Gefühl zu bekommen.

    Ok ok, ich meine auch nur ein Anriß, keine umfangreiche Fallsammlung. 90 Minuten ist ja wirklich sehr kurz, da wird wohl wenig Zeit sein.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • ... Ich hatte oft dann, wenn das Gericht die Einschaltung eines Steuerberaters (als Regelaufgabe) bemängelte, den Eindruck, dass es wenig Vorstellung gibt, wie das im "normalen" Unternehmen funktioniert.

    Wie? Der Insolvenzverwalter ist nicht die eierlegende Wollmilchsau? Jetzt bin ich enttäuscht. :wechlach::wechlach::wechlach:

  • Ich glaube, ich würde mich bei einem 90 Minuten-Vortrag während des Studiums auf
    - Kurzzusammenfassung Besteuerungsverfahren (Entstehung von Steuerforderungen, Steuerbescheid, Steuerschätzung)
    - Verhältnis Steuerrecht / Insolvenzrecht (§ 251 AO)
    - Abgrenzung Steuerforderungen als Insolvenzforderungen/Masseforderungen/insolvenzfreie Forderungen
    - Steuerrechtliche Pflichten des Insolvenzverwalters, § 34 AO
    beschränken.

    Allein damit kann man 90 min mehr als gut füllen, ein paar Minuten für Nachfragen etc. pp. müssen ja auch sein. Ich glaube, mit zu vielen verschiedenen Einzelthemen in 90 min verwirrt man nur :gruebel:

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

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