Auf der Verkäuferseite tritt der Insoverwalter nach französischem Recht auf.
als Nachweis der Verwalterbestellung wird im Original eine Bescheinigung -ausgestellt in Deutsch- des Vice-president des Tribunal de grande instance nebst Siegelabdruck vorgelegt.
Inhalt ist, dass Herr A. Insoverwalter über das Vermögen von B. ist und bis heute bestellt ist.
1. Reicht mir formell diese Bescheinigung aus, oder ist noch eine Apostille o.ä. notwendig?
Das Schreiben hat kein "amtliches " Aussehen, kein Briefkopf, kein Aktenzeichen usw.