Nachweis insolvenzverwalter frankreich

  • Auf der Verkäuferseite tritt der Insoverwalter nach französischem Recht auf.

    als Nachweis der Verwalterbestellung wird im Original eine Bescheinigung -ausgestellt in Deutsch- des Vice-president des Tribunal de grande instance nebst Siegelabdruck vorgelegt.
    Inhalt ist, dass Herr A. Insoverwalter über das Vermögen von B. ist und bis heute bestellt ist.

    1. Reicht mir formell diese Bescheinigung aus, oder ist noch eine Apostille o.ä. notwendig?

    Das Schreiben hat kein "amtliches " Aussehen, kein Briefkopf, kein Aktenzeichen usw.

  • Urkunden aus Frankreich bedürfen weder der Legalisation noch einer Apostille gemäß dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 13. September 1971.

  • ...wird im Original eine Bescheinigung -ausgestellt in Deutsch- des Vice-president des Tribunal de grande instance nebst Siegelabdruck vorgelegt....

    Ebenso.

    Art. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 13.09.1971 (BGBl. 1974, Teil II, S. 1074 f) lautet:

    „Öffentliche Urkunden, die in einem der beiden Staaten errichtet und mit amtlichem Siegel oder Stempel versehen sind, bedürfen zum Gebrauch in dem anderen Staat keiner Legalisation, Apostille, Beglaubigung oder ähnlichen Förmlichkeit."

    Damit der „amtliche Charakter" einer Urkunde anerkannt werden kann, ist lediglich vorgeschrieben, dass sie „mit amtlichem Siegel oder Stempel" versehen sein muss (s. dazu LG Wuppertal, Beschluss vom 16. 11. 2004 - 6 T 740/04 = RNotZ 2005, 123).

    Und das ist ja der Fall.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • -ausgestellt in Deutsch-

    Dann ist es nicht die Original-Bescheinigung, sondern eine Übersetzung. Französische Behörden sprechen immer nur Französisch. Das hat in Frankreich nicht nur Gesetzes-, sondern Verfassungsrang.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Es ist aber kein Hinweis auf eine Übersetzung erkennbar. Jedoch ist der Originalsiegelabdruck des Gerichtes in Sarregemuines (Elsaß?) aufgebracht.
    Ich kann nur anhand des Siegels auf ein behördliches Schreiben schließen. Und der Angabe in französisch, dass Herr A. Vice-president des Grand Tribunal ist.

    Daher bin ich verunsichert, inwieweit ich davon ausgehen muss, dass alles seine Richtigkeit hat.

  • Es ist aber kein Hinweis auf eine Übersetzung erkennbar. Jedoch ist der Originalsiegelabdruck des Gerichtes in Sarregemuines (Elsaß?) aufgebracht.
    Ich kann nur anhand des Siegels auf ein behördliches Schreiben schließen. Und der Angabe in französisch, dass Herr A. Vice-president des Grand Tribunal ist.

    Daher bin ich verunsichert, inwieweit ich davon ausgehen muss, dass alles seine Richtigkeit hat.

    Gerade in Sarreguemines (deutsch: Saargemünd) wird aufgrund der Nähe zu Deutschland eigentlich peinlich genau darauf geachtet, dass alles in Französisch rausgeht. Sogar das Gericht ist aus dem Gründerzeitbau, in dem "Kais. Landgericht" in die Fassade eingemauert ist, ausgezogen...

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