Abtretungsurkunde nach Grundbuchvollzug zurück an Gläubiger?

  • Moin,

    ich habe ein wohl sehr einfache Frage, finde aber gerade keine Antwort: Eine Gundschuld wurde an uns abgetreten. Die Abtretungsurkunde schicke ich mit unserem Antrag ans Grundbuchamt, benötige sie aber anschließend für die Titelumschreibung (persönliche Unterwerfung). Erhalte ich auf Antrag vom Grundbuchamt die Originalabtretung oder eine beglaubigte Abschrift zurück?

  • Moin,

    ich habe ein wohl sehr einfache Frage, finde aber gerade keine Antwort: Eine Gundschuld wurde an uns abgetreten. Die Abtretungsurkunde schicke ich mit unserem Antrag ans Grundbuchamt, benötige sie aber anschließend für die Titelumschreibung (persönliche Unterwerfung). Erhalte ich auf Antrag vom Grundbuchamt die Originalabtretung oder eine beglaubigte Abschrift zurück?

    Die normale Vorgehensweise bei der Umschreibung von Notarurkunden ist die, dass die Originale an den Notar geschickt werden, der die beglaubigten Kopien macht, die er für die Umschreibung der Klausel später braucht. Dann schickt er Abtretung (und ggf. Brief) ans Grundbuchamt. Sobald die Abtretung dort eingetragen ist, wird die Klausel umgeschrieben.

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