Moin,
ich habe ein wohl sehr einfache Frage, finde aber gerade keine Antwort: Eine Gundschuld wurde an uns abgetreten. Die Abtretungsurkunde schicke ich mit unserem Antrag ans Grundbuchamt, benötige sie aber anschließend für die Titelumschreibung (persönliche Unterwerfung). Erhalte ich auf Antrag vom Grundbuchamt die Originalabtretung oder eine beglaubigte Abschrift zurück?