Gerichtliche Verwaltung § 94- Teilungsplan

  • Ich habe - leider erstmals- die Konstellation, dass im Versteigerungsverfahren eine Forderungsübertragung erfolgte und gerichtliche Verwaltung angeordnet wurde.
    Nach den Sicherungshypotheken hat der Ersteher das Grundstück sodann weiter belastet.
    Ich soll nun einen Teilungsplan aufstellen.

    Lt. Stöber werden zunächst die laufenden öff. Lasten und die Zinsen aus den Sicherungshypotheken bedient.
    Der Rest ist Überschuss zugunsten des Erstehers.
    Kapital wird nicht bedient.
    Was ist aber nun mit den nachfolgenden -neuen- Rechten ?
    Woraus ergibt sich, dass auf diese Rechte nichts zugeteilt wird ?

    Im übrigen hat dieselbe erstrangige Gläubigerin nachfolgend nun auch noch eine normale Zwangsverwaltung beantragt.
    Den Sinn verstehe ich - ehrlich gesagt- nicht.
    Auch da werden ja i.W. nur die laufenden Ansprüche bedient.

    Wer hilft mir auf die Sprünge ?:gruebel:

  • Im übrigen hat dieselbe erstrangige Gläubigerin nachfolgend nun auch noch eine normale Zwangsverwaltung beantragt.
    Den Sinn verstehe ich - ehrlich gesagt- nicht.

    Eine Verwaltung nach § 94 ist keine Vollstreckung gegen den Ersteher im eigentlichen Sinne.
    Sie ist eine Sicherungsmaßnahme. Die Vorschriften der ZV werden nur entsprechend angewandt.
    Die neue Zwangsverwaltung wohl aus der übertragenen Forderung ist aber eine waschechte ZV.
    Diese neue ZV unter einem "L"-Aktenzeichen, verdrängt dann die Verwaltung nach § 94 ZVG.
    In diesem Zusammenhang s. V ZB 40/18 - B.v. 18.10.2018

    Einmal editiert, zuletzt von wohoj (12. Februar 2019 um 16:16)

  • Das ist schon klar.
    Aber in der Konsequenz passiert doch in beiden Verfahren dasselbe:
    Die Mieteinnahmen werden auf die laufenden Ansprüche der eingetragenen Gläubiger verteilt.
    Von einer in der BGH-Entscheidung erläuterten vollständigen Befriedigung der Gläubigerin ist in meinem Verfahren allerdings nicht die Rede.
    Die BGH-Entscheidung hat mit meinem Verfahren somit nichts zu tun.

    Wie steht`s im übrigen mit meiner weiteren Frage zu den nachfolgenden Rechten ?
    Warum gehen die mit ihren laufenden Zinsen ins Leere ?

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