Moin,
ich habe da jetzt mal für mich völlig neues bekommen: Ein Grundbuchamt ersucht mich um Erbenermittlung nach § 82 a S. 2 GBO.
Habe ich noch nie gehabt und habe da folgende Fragen:
1. Geht dies überhaupt im Bundesland Niedersachsen, wo eine Erbenermittlung normalerweise gar nicht erfolgt?
2. Wenn ja, wie gehe ich bei der Ermittlung vor- es gibt außer einer Sterbeurkunde, aus der hervorgeht, dass er nicht verheiratet war gar nichts. Und der Sterbefall war 2005.
Und ermittelt habe ich einen Erben hier noch nie. Nachlassvorgänge gibt es keine.
Danke im Voraus