Eintragungskosten grundbuch

  • Hallo
    Ich habe einen 1/4 Miteigentumsanteil zu dem als Sondereigentum eine Werkstatt gehörte.
    Diese wurde nun aufgestockt um eine Wohnung, diese soll zu dem WEG Werkstatt dazu- ME Anteil soll gleich bleiben
    Welchen Wert nehme ich für die Veränderung?

    Weiterhin wurde ein neues Sondernutzungsrecht gebildet- wert 14160 -richtig?
    und die GemeinschaftsOrdnung geändert- auch Wer14160 ?

    Könnt Ihr mir helfen?
    vielen Dank

  • Wenn Du der Ansicht von Wilsch in seinen Abhandlungen „Veränderungen von Wohnungseigentum und Grundbuchgebühren nach dem GNotKG“ Teil I = ZfIR 2014, 457-463 und Teil II = ZfIR 2014, 513-520
    https://www.juris.de/perma?d=jzs-ZFIR-2014-13-0457-1-A-01
    https://www.juris.de/perma?d=jzs-ZFIR-2014-14-0513-1-A-02
    folgst, dann entstehen:

    a) Für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (Aufstockung um eine Wohnung) eine volle Gebühr nach Nr. 14112 KV aus dem vollen Wert des neu begründeten Sondereigentums nach § 42 Absatz 1 GNotKG (s. Wilsch unter II 5.2)

    b) für die nachträgliche Begründung eines Sondernutzungsrechts die Festgebühr von 50,--€ nach Nr. 14160 Nr. 5 KV (s. Wilsch unter III 1.2)

    c) für die Änderung der Gemeinschaftsordnung kommt es darauf an, was geändert wurde. Geht es um die Änderungen von Vereinbarungen allgemein, entsteht die Festgebühr von 50,--€ nach Nr. 14160 Nr. 5 KV für jedes betroffene Sondereigentum, also je Einheit die betreffenden Gebühr (s. Wilsch unter III 4.2)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!