Hallo.
Ich habe eine Frage zu der Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an eine GmbH & Co. KG (Beklagte).
Hier wurde erfolglos versucht, die Zustellung an die KG/GmbH/den Geschäftsführer der GmbH unter den im Register angegebenen Anschriften vorzunehmen.
Ist hier § 185 Nr. 2 ZPO einschlägig, obwohl es sich bei der Beklagten um eine KG und damit nicht um eine juristische Person handelt? Jedoch ist die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der KG die GmbH und damit eine juristische Person.
Ich wurde über die Suche hier im Forum und auch in der Kommentierung/Rechtsprechung nicht fündig.
Liebe Grüße