Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage. Wir haben aktuell ein Verfahren das kürzlich eröffnet wurde, Betriebsfortführung. Es werden in verschiedenen Standorten Bargelder eingenommen, die von der Geschäftsführung verwahrt und dann zur Bank gebracht werden.
GF hatte das Geld über Nacht in seinem Büro eingeschlossen. Am nächsten Morgen war das Büro aufgebrochen worden und das Geld ist weg.
Haftet in so einem Fall der GF? der Insolvenzverwalter? Muss der IV dies seiner Berufshaftpflicht Vers. melden?
Wir sind gerade etwas ratlos, weil die gestohlene Summe nicht gerade gering war.
Danke für Anregungen.